MIT setzt Forderung zur Insolvenzanfechtung durch

Datum des Artikels 15.02.2017
Pressemeldung

Auf Initiative der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) wird der Deutsche Bundestag eine zentrale Hürde für mittelständische Unternehmen abbauen. Nach langem Ringen wird mit der gesetzlichen Änderung zur Insolvenzanfechtung eine erhebliche Rechtsunsicherheit der vergangenen Jahre beseitigt.

„Der Mittelstand braucht Planungs- und Rechtssicherheit und keine weiteren Belastungen“, sagte der Bundestagsabgeordnete und MIT-Bundesvorsitzende Carsten Linnemann. „Deshalb haben wir als MIT lange dafür gekämpft, dass kein Mittelständler mehr durch Insolvenzanfechtungen in seiner Existenz bedroht wird.“ Unterstützung erhielt Linnemann dabei vom Vorsitzenden des Parlamentskreises Mittelstand (PKM) der Unionsfraktion im Bundestag, Christian von Stetten.

Die bisherige Regelung führte unter anderem dazu, dass viele Mittelständler mit teils unberechtigten Forderungen von Insolvenzverwaltern überzogen wurden. Der Bundestagsabgeordnete Heribert Hirte, MIT-Mitglied und zuständiger Berichterstatter seiner Fraktion, hat maßgeblich daran mitgewirkt, dass in Zukunft die Beweislastumkehr gilt. Hirte: „Wer einem später insolventen Schuldner eine Zahlungserleichterung gewährt – etwa eine Stundung – wird in der Zukunft gerade nicht mehr dem Vorwurf der ‚Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit‘ des Schuldners ausgesetzt sein können.“ Vielmehr müsse nun der Insolvenzverwalter
nachweisen, dass der Gläubiger die eingetretene Zahlungsunfähigkeit kannte. „Dies sollte nur in den wenigstens Fällen gelingen“, schätzt Hirte. Zudem wird der maximale Zeitraum für Rückforderungen für den Normallfall von zehn auf vier Jahre verkürzt.

Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung von CDU und CSU (MIT) ist mit mehr als 25.000 Mitgliedern der stärkste und einflussreichste parteipolitische Wirtschaftsverband in Deutschland. Die MIT setzt sich für die Soziale Marktwirtschaft und für mehr Unternehmergeist in der Politik ein.