Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) fordert die Politik dazu auf, mit dem aktuell diskutierten Infektionsschutzgesetz keine De-facto-Impfpflicht durch die Hintertür einzuführen.
Heute brachte das Bundeskabinett die Energieeinsparverordnung auf den Weg, die zahlreiche Beschränkungen für Gewerbetreibende umfasst: Demnach wird dem Einzelhandel ab dem 1. September unter anderem vorgeschrieben, Türen und Fenster nicht dauerhaft offenstehen zu lassen. Schaufenster dürfen von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens nicht beleuchtet werden.