Die MIT bezieht Position. Geleitet von einem klaren ordnungspolitischen Kompass bringen wir uns aktiv in aktuelle politische Diskussionen ein, geben wichtige wirtschaftspolitische Impulse und entwickeln Visionen für unser Land. Beschlüsse, Positionspapiere, Erklärungen und Stellungnahmen des MIT-Bundesvorstands finden Sie in unserem digitalen Beschlussbuch.
Einmalzahlungen, wie Leistungszuschläge, Sonderzahlungen, Prämien, Boni, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, oder Gratifikationen an Arbeiter und Angestellte aus nichtselbstständiger Arbeit sind bis zu 2x jährlich mit höchstens 2.000,- € pro Zahlung lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei abzurechnen und zählen somit nicht zum zu versteuernden Bruttoeinkommen.