Die MIT bezieht Position. Geleitet von einem klaren ordnungspolitischen Kompass bringen wir uns aktiv in aktuelle politische Diskussionen ein, geben wichtige wirtschaftspolitische Impulse und entwickeln Visionen für unser Land. Beschlüsse, Positionspapiere, Erklärungen und Stellungnahmen des MIT-Bundesvorstands finden Sie in unserem digitalen Beschlussbuch.
Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU begrüßt, dass der MIT-Vorschlag zur Einführung einer Steuerbremse von Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble noch in diesem Jahr aufgegriffen wird.
Das begrüßenswerte Gesetz zur Tarifeinheit ist aus Sicht der MIT nicht ausreichend, um die Tarifautonomie praxistauglich zu gestalten und um unbeteiligte Dritte nicht übermäßig zu belasten.
Die MIT lehnt Eingriffe in den Wettbewerb durch eine Änderung des Bundeswaldgesetzes ab und setzt sich gleichzeitig dafür ein, das Kartellverbot auch gegen Staatsunternehmen durchzusetzen. Es darf keine Privilegierung des Staates, der Bundesländer und ihrer Landesbetriebe bei der Durchführung forstwirtschaftlicher Maßnahmen geben.
Die CDU Deutschlands hat sich auf dem Parteitag 2014 darauf verständigt, noch in dieser Wahlperiode finanzielle Spielräume für die Entlastung der Bürger bei der kalten Progression zu nutzen und eine dauerhafte Abschaffung anzustreben.
Für eine gelungene Übergabe und den Erhalt von Unternehmen und Arbeitsplätzen hat sich bislang die steuerliche Verschonung des Betriebsvermögens von der Erbschaftsteuer bewährt.
TTIP erfolgreich abschließen: Die MIT sieht freien Handel als eine Grundlage für Wachstum und Wohlstand an. Deswegen unterstützen wir die Verhandlungen zu TTIP und setzen uns dafür ein, dass das Abkommen abgeschlossen wird. Es bietet gerade für kleine und mittlere Unternehmen viele Chancen.
Der MIT-Bundesvorstand beschließt, eine Überprüfung des Korruptionstatbestandes im Strafgesetzbuch anzuregen. Eine klare Beschreibung von Bestechung und Bestechlichkeit muss für alle Bürger und Organisationsformen eindeutig zeigen, was als Korruption eingestuft wird. Ein Sonderstrafrecht für die Gesundheitsberufe lehnt die MIT Gesundheitskommission ab.