Bedingungsloses Grundeinkommen abgewendet – „Fördern & Fordern“ gesichert

Datum des Artikels 28.11.2022
Pressemeldung

MIT-Forderung beim sogenannten „Bürger“-Geld weitgehend erfüllt

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) unterstützt den heute beschlossenen Kompromiss zum sogenannten „Bürger“-Geld. Die MIT-Bundesvorsitzende Gitta Connemann ist erleichtert: „Es hat sich wieder einmal gezeigt: Opposition wirkt. Die Geburtsfehler des sogenannten „Bürger“-Geldes konnten wir korrigieren. Zukünftig gilt wieder „Fördern und Fordern“. Damit wurde der Einstieg der Ampel in ein bedingungsloses Grundeinkommen abgewendet. Es bleibt bei einer steuerfinanzierten Sozialleistung.“

Die Union konnte sich im Vermittlungsausschuss weitgehend durchsetzen. „Die Regelsätze werden erhöht. Denn die Lebensmittelpreise sind explodiert.“ Mit der Erhöhung der Zuverdienstgrenzen wurde eine weitere langjährige Forderung der MIT aufgegriffen. „Leistung muss sich lohnen. Das gilt auch für Schüler, Azubis oder Studenten, die sich etwas dazu verdienen.“ Auch die Wiedereinführung von Sanktionen wurde durchgesetzt. Ab dem 1. Januar 2023. Die von der Ampel geplante „Vertrauenszeit“ von sechs Monaten, in denen es keine Sanktionen geben sollte, wurde ersatzlos gestrichen. Wenn Arbeitslose zum Beispiel nicht zum Termin im Jobcenter erscheinen oder die vereinbarten Maßnahmen nicht besuchen, können die Leistungen sofort gekürzt werden.

Aber auch andere Forderungen der MIT wurden aufgenommen. Die Schonfrist wurde gekürzt, das Schonvermögen gesenkt – auf 40.000 Euro für den Leistungsempfänger, auf 15.000 für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft. Gitta Connemann zeigte sich zufrieden mit den Ergebnissen: „Es gilt wieder: Wer nicht arbeiten kann dem wird geholfen. Wer kann, aber nicht will, muss mit Konsequenzen rechnen. Und das ab dem ersten Tag.“

Alles andere sei angesichts von nahezu 2 Millionen offenen Stellen nicht verantwortbar. Und Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmern nicht zu erklären. Wichtig sei, die Wirkungen der neuen Beschlüsse zu evaluieren, um möglicherweise nachzuschärfen oder Maßnahmen anzupassen.