Bürokratieabbau bei der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge

Datum des Artikels 26.04.2016

Die Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge begeht in diesem Jahr ihr 10-jähriges Jubiläum. Sie trat zum 1. Januar 2006 in Kraft und hat seither vielen kleinen und mittleren Unternehmen neben Liquiditätsverlusten auch einen deutlich erhöhten Bürokratieaufwand durch die Doppelbelastung bei der Lohnabrechnung beschert. Die MIT hält grundsätzlich an ihrer jahrelangen Forderung fest, die Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge gem. § 23 Abs. 1 Sätze 2 und 3 SGB IV aufzuheben.