Evidenz statt Inzidenz: MIT fordert Neuausrichtung der Corona-Politik

Datum des Artikels 26.03.2021
Pressemeldung

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) fordert eine Neuausrichtung der Corona-Politik in Deutschland. „Wir brauchen einen grundlegenden Strategiewechsel im Corona-Management: weg von der Fokussierung auf Inzidenzwerte hin zu einem evidenzbasierten Ansatz“, sagt MIT-Bundesvorsitzender Carsten Linnemann. „Sämtliche staatliche Stellen müssen mehr Tempo und Flexibilität beim Impfen und Testen an den Tag legen.“

Die MIT übt deutliche Kritik: „Die Regierungen von Bund und Ländern haben bei der Eindämmung von Corona an den entscheidenden Stellen, die in ihrer Verantwortung liegen, nur unzureichende Ergebnisse vorzuweisen“, heißt es in einem Beschluss des MIT-Bundesvorstands. „Die Bundesregierung und die Länder müssen umgehend leistungsfähige digitale Lösungen schaffen“, fordert Stephan Pilsinger, CSU-Gesundheitsexperte und Co-Vorsitzender der MIT-Gesundheitskommission. Nur so könne man den Bürgerinnen und Bürgern und den aktuell unter besonderer Belastung stehenden Unternehmen eine klare und nachvollziehbare Öffnungsperspektive für den Sommer aufzeigen.

Die MIT fordert zudem einen evidenzbasierten Ansatz für alle Corona-Maßnahmen. Die Zahlen für schwere Verläufe müssten tagesaktuell analysiert werden. Stärker berücksichtigt werden sollen darüber hinaus Faktoren wie die Herkunft der Ansteckungen und welche Altersgruppen betroffen sind.

Weiterhin fordert die MIT die Regierungen auf, die angekündigten Tests in den Schulen umzusetzen. Präsenzunterricht soll nur möglich sein, wenn Lehrer und Schüler zweimal pro Woche getestet werden. Ebenso sollen alle Arbeitgeber mit Publikumsverkehr verpflichtet werden, ihre Mitarbeiter mindestens zweimal pro Woche zu testen. Die Kosten soll der Staat pauschal erstatten. Die Konferenz der Regierungschefs von Bund und Ländern wird aufgefordert, mindestens einmal pro Woche die Öffentlichkeit über die Lage bei Impfungen und Tests zu informieren.

Die MIT fordert, ab Ostern wieder Öffnungen zu ermöglichen, sofern eine digitale Kontaktverfolgs-App eingesetzt wird, Hygienekonzepte eingehalten werden und die konkrete Situation vor Ort es zulässt. Die andauernden Schließungen müssen nach Auffassung der MIT umgehend Ausgleichszahlungen nach sich ziehen, die Kostenersatz und Gewinnausfälle berücksichtigen. „Der Staat darf Unternehmen nicht erst in den Lockdown schicken und sie dann alleine lassen“, sagt Linnemann. Die steuerliche Verlustverrechnung müsse nochmals verbessert werden, indem die Höchstbetragsgrenzen auf 50 bzw. 100 Millionen Euro bei Zusammenveranlagung angehoben werden und die Verlustverrechnung auf mindestens zwei Jahre ausgeweitet wird.