Fahrverbote verhindern - Schäden ersetzen - Debatte versachlichen

Datum des Artikels 10.03.2018
Klausurtagung des Bundesvorstands

Die Diskussion über die Auswirkungen von Dieselfahrzeugen auf die Luftreinhaltung nimmt absurde Züge an, die wissenschaftlich nicht zu rechtfertigen sind. Schon die Debatte um Fahrverbote führt zu realen Wertverlusten bei Autobesitzern, die dem schutzlos ausgeliefert sind. Beides muss verhindert werden.

1. Die  MIT  fordert  eine  Versachlichung  der  Debatte  um  Dieselfahrzeuge.  Ohne  die  weitere Nutzung von Dieselfahrzeugen ist die angestrebte CO2-Reduzierung kurzfristig nicht zu erreichen. Die neuste Generation von Dieselfahrzeugen hält unbestritten auch im realen Fahrbetrieb alle vorgeschriebenen Grenzwerte ein. Die NOx-Immissionsbelastung ist seit mehr als zehn Jahren rückläufig. Der Anteil von Diesel-PKW und Kleintransportern an den NOx-Belastungen ist dabei minimal. Die MIT lehnt daher jede Form von Fahrverboten ab.

2. In Deutschland wurde die EU-Richtlinie zur Luftreinhaltung teilweise strenger umgesetzt als von der EU vorgeschrieben, indem die Messpunkte nicht wie vorgesehen an repräsentativen Stellen platziert wurden, sondern an Stellen mit besonders hohen Schadstoffemissionen. Damit gelten in Deutschland strengere Messbedingungen als in anderen EU-Ländern. Die Landesumweltämter werden aufgefordert, die nach EU-Recht vorgeschriebene Repräsentativität der Messpunkte zu gewährleisten.

3. Für  sämtliche  Schäden,  die  den  Haltern  von  Dieselfahrzeugen aufgrund  der  aktuellen Debatte um  Fahrverbote  entstehen,  gilt  das  Verursacherprinzip:  Wenn  Autohersteller  die Zulassung der  Fahrzeuge  durch  Manipulation  bei  der  Schadstoffmessung  erhalten  haben, müssen  sie
für  die  entstandenen  Schäden  der  Halter,  z.  B.  durch  Nachrüstung,  haften.  Für Fahrzeuge, die    ohne    Manipulation    ordnungsgemäß    genehmigt    wurden,    muss    aus Vertrauensschutzgründen die vollständige Nutzung weiter möglich sein.

4. Die MIT fordert die Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag angekündigten Hilfen für den Umstieg des ÖPNV auf emissionsarme bzw. -freie Antriebstechniken unverzüglich nach Regierungsantritt zur Verfügung zu stellen. Der Schwerpunkt sollte auf der kostengünstigen Nachrüstung des bestehenden Fahrzeugparks liegen.

5. Die  privilegierten  Verbände,  die  beim  Umweltbundesamt  oder  beim  Bundesamt  für  Justiz als klagebefugt registriert sind, müssen verpflichtet werden, vollständige Transparenz über ihre  Finanzierung  herzustellen.  Nur  so  kann  offenbart  werden,  wenn  vermeintlich  am  Gemeinwohl  orientierte Aktivitäten  eines  Verbandes  auch  im  wirtschaftlichen  Interesse  von Finanziers dieses Verbandes liegen.