Hilfe für landwirtschaftliche Betriebe

Datum des Artikels 25.03.2020

Durch eine Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes wird es anderen Unternehmen ermöglicht, befristet ihre Beschäftigte landwirtschaftlichen Betrieben zu überlassen. Wenn ein Beschäftigter jetzt in Kurzarbeit geht, kann er in der Landwirtschaft etwas hinzuverdienen, ohne dass dieser Verdienst auf sein Kurzarbeitergeld angerechnet wird. Das schafft einen Anreiz, in der Landwirtschaft jetzt zu helfen. 

Außerdem wird die Zeitgrenze für geringfügige Beschäftigung in Form der kurzzeitigen Beschäftigung befristet auf fünf Monate oder 115 Tage ausgeweitet. Durch eine Gesetzesänderung wurde sichergestellt, dass Studenten, die in der Landwirtschaft helfen, das Bafög nicht gekürzt wird.

Auf den Feldern unserer Landwirte beginnt die Spargelernte und auch weitere Gemüsesorten müssen in den nächsten Tagen vom Feld. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gemeinsam mit dem Bundesverband der Maschinenringe e.V. die Vermittlungsplattform „Das Land hilft - Job gesucht, Erntehelfer gefunden“ gestartet: www.daslandhilft.de. Sie stellt den Kontakt zwischen Landwirten und Bürgern her, deren bisheriger Erwerb aufgrund der Corona-Krise weggefallen ist. Über eine regionale Suche finden hier Landwirte und Helfer zusammen. Bis jetzt sind dort über 16.000 Meldungen eingegangen. Das Angebot ist kostenlos und steht bundesweit zur Verfügung.