Koalitionsausschuss muss jetzt entscheiden: Reform des Wahlrechts nötig. Bundestagsgröße muss begrenzt werden [MIT-Präsidium]

Datum des Artikels 23.07.2020

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) fordert die Einsetzung eines Koalitionsschusses bis Mitte August, der sich auf einen Vorschlag zur Reform des Wahlrechts schon für die nächste Bundestagswahl einigen soll. Aus Sicht der MIT sollte die Wahlrechtsreform folgende Bedingungen erfüllen, die in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bereits umfassend diskutiert wurden:

  • Es soll eine moderate Reduzierung der Direktwahlkreise geben.
  • Überhangmandate sollen nicht vollständig durch Listenmandate ausgeglichen werden.
  • Eine deutliche Reduzierung des sogenannten ersten Zuteilungsschrittes, soll zu einer weiteren deutlichen Reduzierung von Ausgleichsmandaten bereits für die Bundestagswahl 2021 führen.

Die Politik verliert an Glaubwürdigkeit, wenn sie der Bevölkerung und den Unternehmen Reformfähigkeit und Einschnitte abverlangt, aber selber nicht in der Lage ist, schon für 2021 das für sich durchzusetzen. Deshalb muss es einenmehrheitsfähigen Vorschlag der Großen Koalition geben, der im Idealfall auch eine Einigung mit der Opposition möglich macht.