„Mindestrente löst Probleme der Altersarmut nicht“

Datum des Artikels 08.03.2016
Pressemeldung

Das Konzept einer „solidarischen Lebensleistungsrente“ beinhaltet aus Sicht der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT), der Jungen Union (JU) und der Jungen Gruppe (JG) der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag „fragwürdige Verteilungswirkungen und schwere Systembrüche“. Das haben die Vorsitzenden Carsten Linnemann (MIT), Paul Ziemiak (JU) und Stefan Heck (JG, stellv. Vorsitzender) in einer gemeinsamen Bewertung herausgestellt.

Die Lebensleistungsrente soll aus Sicht der Großen Koalition insbesondere Geringverdienern zugutekommen. „Eine pauschale Aufstockung der Renten würde vor allem Personen begünstigen, die über andere Finanzierungsquellen wie parallele Pensionsansprüche, private Vorsorge oder eine Versorgung über den Ehepartner verfügen“, sagte Linnemann. Der aktuelle Alterssicherungsbericht habe gezeigt, dass Rentenansprüche unter 500 Euro nur zehn bis 30 Prozent des Haushaltseinkommens ausmachten. 

Professor Bernd Raffelhüschen, Vorstand der Stiftung Marktwirtschaft, beziffert die langfristigen Kosten des Vorhabens auf rund 70 Milliarden Euro. „Nach der Rente mit 63 und der Mütterrente wäre das die nächste schwere Belastung für die junge Generation“, kritisierte Paul Ziemiak. Die Mindestrente sei gut gemeint, verfehle aber das Ziel. Ziemiak: „Das Problem von Altersarmut wird nicht gelöst, weil der allergrößte Teil der Betroffenen kaum oder gar nicht in die Rentenversicherung eingezahlt hat.“ Zudem könne eine Finanzierung aus Steuermitteln kaum kostendeckend sein.

Stefan Heck kritisierte, dass das Konzept das Versicherungssystem mit dem Fürsorgesystem durcheinanderbringe. „Das System der gesetzlichen Rentenversicherung kennt keine Bedürftigkeitsprüfung, die aber ungemein wichtig ist, um Altersarmut zielgenau zu bekämpfen“, sagte der JG-Vizechef. Deutlich werde das Problem mit Blick auf die Wohnkosten in Deutschland, die je nach Wohnort enorm schwankten. „Ohne Überprüfung zusätzlicher Einkommensquellen verletzt das Vorhaben das verfassungsrechtliche Leistungsprinzip der Rente“, sagte Heck.

Die drei Politiker bringen stattdessen eine Alternative ins Spiel. Sie schlagen vor, die Sozialämter zu neuen „kommunalen Rentenstellen“ umzuwandeln. Denn noch immer scheuten viele Bedürftige den Gang zum Sozialamt – gerade diejenigen, die ein Leben lang fleißig waren, deren Rente aber trotzdem gering ausfällt. „Indem die Sozialämter in Bürogemeinschaft mit Rentenberatern der Deutschen Rentenversicherung zusammenarbeiten, erhält der Bürger Zugang zu allen relevanten Ansprechpartnern“, sagte Linnemann. Durch dieses System könne die kommunale Infrastruktur und Expertise vor Ort erhalten bleiben und dennoch als Teil des Rentensystems wahrgenommen werden.

 

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