MIT fordert Reduzierung von staatlichen Abgaben auf Energie und Kraftstoffe

Datum des Artikels 11.03.2022
Bund aktuell

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) fordert von der Bundesregierung eine „Energie- und Spritpreisbremse“: Die Regierung soll dafür die Steuern und Abgaben auf Energie und Kraftstoffe sofort senken. Die Preise von Sprit und Energie sind für viele Bürger und Betriebe inzwischen existenzgefährdend. Vor allem Pendler, die auf das Auto nicht verzichten können, aber auch Betriebe, die die hohen Treibstoff- und Energiepreise nicht an Kunden weiter geben könnten, würden in bedrohliche Schieflagen geraten.

Die MIT fordert von der Bundesregierung die Energiesteuern auf Kraftstoffe auf das EU-rechtlich gebotene Minimum zu senken, außerden für Benzin und Diesel den Mehrwertsteuersatz von 19 auf 7 Prozent zu senken. Die CO2-Abgabe solle ausgesetzt werden bis die Spritpreise wieder unter 1,50 Euro liegen. Wenn die MIT sich mit ihrem Vorschlag durchsetzt würde der Preis für Benzin an der Tankstelle statt aktuell 2,20 Euro nur noch 1,52 Euro betragen, bei Diesel statt 2,30 Euro künftig 1,74 Euro. Die MIT fordert zusätzlich, die Pendlerpauschale vom ersten Kilometer an von 30 auf 38 Cent zu erhöhen.

Neben den Spritpreisen, seien aber auch die Energie- und Heizkosten inzwischen für viele nicht mehr tragbar. Auch für Erdgas und Heizöl fordert die MIT daher die Senkung der Energiesteuern so weit wie es die EU-Regelung zulässt. Die Stromsteuer soll ebenfalls auf den EU-rechtlich vorgeschriebenen Mindestsatz gesenkt werden. Für Strom-, Gas- und Fernwärmelieferungen soll nach dem Willen der MIT der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent gelten. Für alle Stromkunden soll die EEG-Umlage rückwirkend zum 1. Januar 2022 entfallen. Und wie bei den Kraftstoffen soll die CO2-Abgabe ausgesetzt werden bis sich die Energiepreise an den Märkten normalisiert haben. Um produzierende Unternehmen zu entlasten soll ein eigener Industriestrompreis eingeführt werden. Für energieintensive Unternehmen soll die Stromsteuererstattung verlängert werden (sog. Spitzenausgleich).