Resolution „100 Tage Große Koalition aus der Sicht des Mittelstands“

Datum des Artikels 31.03.2014

Korrekturen bei Mindestlohn und Rente mit 63 notwendig!

Die Kreisvorsitzenden der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) fordern die Union auf, verstärkt ihre Themen auf die politische Agenda zu setzen. „Die Union muss künftig wieder aktiver mit ihren Themen nach vorne gehen und als gestaltende Kraft in Erscheinung treten“, heißt es in der Resolution „100 Tage Große Koalition aus Sicht des Mittelstands“, die am Wochenende in Würzburg verabschiedet wurde. Die MIT-Kreisvorsitzenden kritisieren, dass aktuell vor allem Projekte der SPD im Fokus stehen, die „ordnungspolitisch falsche Akzente“ setzen. Insbesondere bei der Rente mit 63 und dem Mindestlohn seien Korrekturen notwendig.

Bei der Rente mit 63 dürfen aus Sicht der MIT-Kreisvorsitzenden maximal fünf Jahre Ar-beitslosigkeit berücksichtigt werden. Dies wurde in den Koalitionsverhandlungen verabredet und muss nun eingehalten werden. Zudem wird eine Stichtagsregelung gefordert, damit Zeiten der Arbeitslosigkeit nur rückwirkend angerechnet werden können. Eine „gesetzlich initiierte Dauer-Frühverrentungswelle“ muss verhindert werden. Die Bundesregierung wird zudem aufgerufen, den Renteneintritt flexibel zu gestalten und Arbeitgebern eine bei-tragsfreie, befristete Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmern nach Erreichen der Regelal-tersgrenze zu ermöglichen.

Mit Blick auf die Einführung eines Mindestlohnes von 8,50 plädieren die Kreisvorsitzenden für Ausnahmeregelungen, um negative Effekte auf dem Arbeitsmarkt einzudämmen. Dazu müssen Ehrenamtliche, Schülerpraktikanten, Azubis, Lehrlinge und Langzeitarbeitlose von den geplanten Regelungen ausgenommen werden. Darüber hinaus plädiert die MIT für eine Altersgrenze von 23. Lebensjahren und eine mindestlohnbefreite Berufsorientierungsphase, z.B. für freiwillige Praktika. Die überzogenen Pläne für die Haftung von Unternehmen für beauftragte Subunternehmer müssen entschärft werden. Für regionale Tarifverträge sollen die Mindestlohn-Regelungen erst ab dem 1.1.2017 gelten.

Der eingeschlagene Weg der Haushaltssanierung ohne zusätzliche Steuererhöhungen findet die ausdrückliche Zustimmung des Mittelstands. Die Bundesregierung wird aufge-fordert, auch die heimlichen Steuererhöhungen durch die Hintertür, die sogenannte kalte Progression, durch eine Anpassung des Tarifverlaufs an die Inflationsrate zu beseitigen.

Die angekündigte Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) mit Einführung einer Direktvermarktungspflicht sowie dem konsequenten Abbau von Überförderung wird von der MIT unterstützt. Jetzt gilt es, diese Schritte gegen die Einzelinteressen von Ländern und Verbänden zu verteidigen. Sollten die geplanten Schritte aufgeweicht werden, droht die EEG-Reform zur Farce zu werden und eine Dämpfung der Strompreise rückt in weite Ferne.