Der Gemeinsame Bundesausschuss der Selbstverwaltung von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen (G-BA) wurde am 1.Januar 2004 durch das GKV-Modernisierungsgesetz errichtet. Der G-BA ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts und wird von den vier großen Spitzenorganisationen der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen getragen: der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem GKV-Spitzenverband. Der G-BA steht unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).
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