Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) begrüßt die Aufhebung des Förderstopps für energieeffizientes Bauen für Altanträge. Die MIT-Bundesvorsitzende Gitta Connemann: „Die Ampel hat erkannt: Der Förderstopp war ein Fiasko. Immerhin. Aber Vertrauen ist nicht teilbar. Auch diejenigen, die fristgerecht Anträge bis zum 31. Januar vorbereitet hatten, dürfen nicht leer ausgehen.“
Gitta Connemann: „Heute ist ein schwarzer Tag für Familien und Handwerk“ Ampel bricht Vertrauen in Staat – Wirtschaftsminister blockiert Einsparung von Energiekosten
Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) fordert die Unterstützung der Politik für die Entwicklung und Gestaltung von Verkehr, Mobilität und Logistik für eine hohe wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und zur Sicherstellung einer bestmöglichen Güterversorgung. Mobilität von Personen und Gütern ist eine wichtige Voraussetzung für unternehmerischen Erfolg und für gesellschaftlichen Wohlstand in unserem Land – gerade auch für mittelständische Unternehmen in den Bereichen Logistik, Handwerk und (Einzel-)Handel. Mobilität ist und bleibt die Grundvoraussetzung für Menschen zur Teilhabe am...
Im Sinne der Ressourcenschonung sollten regionale Verwertung und kompetenter selektiver Rückbau konsequent vorangebracht werden. Der derzeitige Umgang mit Bauschutt und dessen Entsorgung verursacht immer längere -Tourismus-Transportwege (Kostensteigerung, hoher CO2-Ausstoß) und führt zur Überfrachtung der knappen Deponieflächen bei fehlender Transparenz.
Derzeit finden in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Diskussionen über Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit statt. Einige der erwogenen Maßnahmen sind zu begrüßen. Dazu gehört beispielsweise der Einsatz von Fahrassistenzsystemen.
Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) fordert eine Nachbesserung der Rahmenbedingungen für den Schienengüterverkehr auf Grundlage der Beschlüsse der Bundesregierung und der Verbände zum Zukunftsbündnis Schiene/Masterplan Schienenverkehr. Oberstes Ziel muss es sein, weiterhin bestehende Hürden durch geltende Gesetze und veraltete Strukturen abzubauen, für Planungssicherheit und fairen Wettbewerb.
Die Bau- und Abbruchabfälle stellen in Deutschland den größten Abfallstrom dar (2017 ca. 220,3 Millionen Tonnen, incl. Bodenaushub). Dem gegenüber steht bei steigender Bauaktivität eine zunehmende Knappheit an Ressourcen, vor allem Sand und Kies. Beim Gips wird durch den Wegfall der Kohlekraftwerke (REHA Gips) der Bedarf ebenfalls nicht mehr zu decken sein. Politisches Ziel ist „Urban Mining“, d.h. Nutzung der bestehenden Bausubstanz zum hochwertigen Recycling (z.Z. überwiegend „downcycling“). Dadurch wird der Bedarf am Ausbau von Deponiekapazitäten nicht mehr gesehen. Hochwertiges...
Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) spricht sich gegen das von der Bundesregierung geplante Umwandlungsverbot von Wohnungen aus. „Das Verbot, Mietwohnung in Eigentumswohnungen umzuwandeln, ist ein unzumutbarer Eingriff in die Eigentumsrechte der Inhaber“, sagt MIT-Vorsitzender Carsten Linnemann. Das Verbot widerspreche den Bemühungen der Union, Eigentumsbildung gerade von jungen Familien zu fördern. „Deswegen setzen wir uns gemeinsam mit den Fachpolitikern der CDU/CSU-Fraktion dafür ein, das geplante Umwandlungsverbot aus dem Gesetzentwurf zu streichen“, so Linnemann.
Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) spricht sich gegen das von der Bundesregierung geplante Umwandlungsverbot von Wohnungen aus. Das Verbot, Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umzuwandeln, ist ein unzumutbarer Eingriff in die Eigentumsrechte der Wohnungsinhaber. Dieses Verbot konterkariert die Bemühungen der Union, Eigentumsbildung gerade von jungen Familien in Deutschland zu erleichtern und zu fördern. Außerdem macht das Verbot die gerade in Ballungsräumen dringend erwünschten Neubauten zur Schaffung von Wohnraum unattraktiver.
Die MIT fordert die Änderung der §§ 5, 34 und 35 BauGG zur zügigen Bereitstellung dringend notwendigen Baulandes, indem Kommunen durch erleichterte Flächenausweisung durch Änderung des § 5 (1) und erleichterte Satzungsbeschlüsse unter Streichung § 34 Abs. 4 Nr. 2 und Abs. 5 Nr. 2 und 3 sowie § 35 Abs. 6 Nr. 1-3 BauGB einfacher Bauland ausweisen können.