Änderungsantrag zu Satzungsänderung § 20 (1)

Datum des Artikels 06.10.2025
Beschluss

Ersetze:

§ 20 Präsidium
(1) Die in § 18 Abs. 1 Buchst. a) bis f) genannten Mitglieder des Bundesvorstandes sowie 3 weitere Mitglieder, die der Bundesvorstand geheim aus seiner Mitte wählt, bilden das Präsidium der „Mittelstands- und Wirtschaftsunion“.

durch:

§ 20 Präsidium
(1) Die in § 18 Abs. 1 Buchst. a) bis g) genannten Mitglieder des Bundesvorstandes sowie 3 weitere Mitglieder, die der Bundesvorstand geheim aus seiner Mitte wählt, bilden das Präsidium der „Mittelstands- und Wirtschaftsunion“.

 

Begründung:

Die Aufgabe der Mitgliederbetreuung und –gewinnung ist elementar und fundamental wichtig für eine weitere positive Entwicklung der MIT. Durch die beantragte Änderung wird der Mitgliederbeauftragte Mitglied des Präsidiums. Dadurch wird der zwingende Informationsaustausch zwischen dem Mitgliederbeauftragten und dem geschäftsführenden Bundesvorstand intensiviert, Informationsverluste vermieden und das Ressourcenmanagement für Maßnahmen zur Mitgliedergewinnung und -betreuung verbessert.

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