Bildungsstätten des Handwerks zukunftssicher finanzieren

BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDS AM 30.SEPTEMBER 2026.

Digitalisierung, KI und Fachkräftemangel erfordern eine Infrastruktur für die Aus- und Weiterbildung in allen Wirtschaftsbereichen. Die Duale Ausbildung ist neben der akademischen Bildung von besonderer Bedeutung, insbesondere im Handwerk. Deshalb fordert die Mittelstands- und Wirtschaftsunion:

  • Die Haushaltsansätze bei BMWE und BMBFSFJ für die Investitionsförderung der Bildungsstätten des Handwerks sind in den kommenden Jahren spürbar und verlässlich zu erhöhen. Der für 2027 vorgesehene Rückgang der Mittel ist zu verhindern; stattdessen ist ein kontinuierlicher Aufwuchs um rund 50 Prozent auf mindestens 220 Mio. Euro jährlich bis 2030 sicherzustellen, um den bundesweiten Investitionsstau von aktuell rund 3,8 Milliarden Euro zeitnah abzubauen.
  • Förderverfahren müssen schlank, schnell und flexibel und möglichst bundesweit einheitlich ausgestaltet werden, so dass sie eine zeitnahe Beschaffung ermöglichen, damit die Bildungsstätten des Handwerks auf veränderte Kosten- und Technikentwicklungen reagieren können.
  • Förderungen müssen aufgrund der veränderten Anforderungen an die berufliche Bildung über die bloße Anschaffung hinaus auch Betrieb, Wartung sowie die fortlaufende Qualifizierung des Personals berücksichtigen, damit die Bildungsstätten des Handwerks weiterhin moderne Berufsbildung anbieten können.
  • Die hieraus entstehenden Mehrausgaben sind vollständig innerhalb des Etats des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gegenzufinanzieren. Dauerhafte Investitionen in die Infrastruktur der beruflichen Bildung sollen gegenüber kleinteiligen Förder-, Beratungs- und Netzwerkprogrammen Priorität erhalten.

Begründung:

Die Bildungsstätten des Handwerks leisten für die deutsche Wirtschaft und Gesellschaft einen wesentlichen Beitrag. In ihnen findet die überbetriebliche Ausbildung statt, wodurch sie die duale Ausbildung sicherstellen. Zusätzlich halten sie Angebote für Fort- und Weiterbildung – etwa Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung – sowie Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsabschlüsse vor. Sie verfügen über keine Regelfinanzierung und sind für die notwendigen Investitionen in moderne Werkstätten, Maschinen und digitale Ausstattung auf Förderprogramme angewiesen.

Geplanter Rückgang der Fördermittel trotz fortbestehendem Investitionsstau

Nach dem erfreulichen Aufwuchs im Haushalt 2026 sehen die aktuellen Planungen für 2027 bei BMWE und BMBFSFJ wieder einen Rückgang der Investitionsförderung vor. Die Gesamtförderung sinkt von 166 Mio. Euro (2026) auf 145 Mio. Euro (2027), obwohl gemessen am Investitionsstau bis 2030 ein kontinuierlicher Aufwuchs auf rund 220 Mio. Euro jährlich nötig wäre, um den Investitionsstau abzubauen und beruflicher Bildung zumindest eine angedeutete Gleichstellung mit der akademischen zu ermöglichen.  Die Forderung, den Aufwuchs über das Sondervermögen zu finanzieren, wurde von Bundestag und Bundesfinanzministerium bereits abgelehnt. Angesichts der angespannten Haushaltslage von Bund und Ländern – die zudem einen Co-Finanzierungsanteil leisten müssen, in Bayern etwa 35 Prozent – bleibt die reguläre Erhöhung der Haushaltsansätze der einzige realistische Weg, damit Kammern und Verbände ihren gesetzlichen Bildungsauftrag erfüllen können.

Ausmaß des Investitionsstaus und wachsende Anforderungen an die Bildungsstätten

Der aktuelle Investitionsstau beträgt auf Bundesebene rund 3,8 Milliarden Euro an vorliegenden Förderanzeigen der Handwerkskammern und Fachverbände bei BMWE und BMBFSFJ. Auch vor den Bildungsstätten des Handwerks macht der Sanierungsstau nicht halt. Hinzu kommen neue Themenstellungen wie verschärfte Brandschutzkonzepte, energetische Optimierungen sowie der Aufbau moderner KI-Infrastrukturen – leistungsfähige Hard- und Software, sichere Datenräume und Anwendungen für Aus-, Weiter- und Fortbildung. Zugleich befinden sich viele klassische Ausbildungsberufe des Handwerks in einem tiefgreifenden Wandel: Arbeitsprozesse werden zunehmend durch Robotik, digitale Anwendungen und KI-gestützte Systeme ergänzt, und die Tätigkeitsfelder vieler Handwerksberufe erweitern sich um neue, bislang berufsfremde Dienstleistungen. Entscheidend sind dabei nicht allein einmalige Investitionen in neue Technologien: Robotische Anlagen und digitale Systeme verursachen fortlaufende Kosten für Wartung und Instandhaltung, und Ausbilderinnen und Ausbilder müssen kontinuierlich fortgebildet werden.

Steigende Ausbildungszahlen erhöhen den Handlungsdruck

Erfreulicherweise verzeichnet das Handwerk 2026 bundesweit das vierte Jahr in Folge steigende Neuvertragszahlen: Zwischen Januar und Juni 2026 wurden bereits rund 67.800 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen – ein Plus von 4,9 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum und der höchste Juni-Wert seit 2018 (Quelle: n-tv.de, „Ausbildungszahlen im Handwerk steigen weiter“, 2026). Zugleich fordert der Zentralverband des Deutschen Handwerks selbst mehr Mittel für die Bildungszentren und kritisiert die geplanten Kürzungen – ein zusätzlicher Beleg für die Dringlichkeit des hier beschriebenen Investitionsbedarfs. Die wachsende Zahl an Auszubildenden erhöht überdies die Auslastung der Bildungsstätten – ein Rückgang der Fördermittel wäre zum jetzigen Zeitpunkt das falsche Signal. Die häufig betonte Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung muss sich endlich auch in einer verlässlichen, zeitgemäßen Finanzierung der Bildungsstätten des Handwerks widerspiegeln.

Bildungsstätten als Brücke in den Arbeitsmarkt

Bildungsstätten wirken über die Erstausbildung hinaus. Ein Beispiel aus Hessen: Arbeitsagentur, Berufsbildungszentrum und ein Industrieunternehmen qualifizierten gemeinsam 24 Langzeitarbeitslose binnen eines Jahres im Blockmodell zu Servicetechnikern, mit Unterbringung vor Ort und überregionaler Rekrutierung. Alle wurden anschließend beschäftigt, auch ohne klassischen Berufsabschluss. Solche Modelle senken Transferleistungen und gewinnen Fachkräfte, setzen aber moderne Ausstattung und qualifiziertes Personal voraus. Investitionsförderung für Bildungsstätten ist damit auch arbeitsmarkt- und sozialpolitisch wirksam.

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