Unsere Forderungen für die Einkommensteuerreform
1. Breite Tarifentlastung
Die Einkommensteuerreform muss die Steuerbelastung über breite Einkommensbereiche senken. Eine bloße Umverteilung zulasten höherer Einkommen und des unternehmerischen Mittelstands lehnt die MIT ab.
2. Mittelstandsbauch abflachen
Der Tarifverlauf vom Eingangssteuersatz bis zum Erreichen des Spitzensteuersatzes ist zu glätten, indem der Steuersatz am zweiten Tarifeckwert (derzeit 24 Prozent) gesenkt wird.
3. Spitzensteuersatz später greifen lassen
Der Einstieg in den Spitzensteuersatz muss deutlich nach hinten verschoben werden. Arbeit, Qualifikation und unternehmerischer Erfolg dürfen nicht immer früher mit Spitzenbelastungen belegt werden.
4. Keine steuerliche Mehrbelastung für Unternehmen
Für Personenunternehmen ist die Einkommensteuer nicht nur eine private Steuer, sondern die maßgebliche Unternehmensteuer. Eine höhere Besteuerung würde die Investitionstätigkeit in Deutschland belasten, Leistungsanreize schwächen und die bestehende Belastungslücke zwischen Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften weiter vergrößern.
5. Solidaritätszuschlag vollständig abschaffen
Der Solidaritätszuschlag ist vollständig abzuschaffen.
6. Kalte Progression ausgleichen
Der unter unionsgeführten Bundesregierungen eingeführte jährliche Ausgleich der kalten Progression im Einkommensteuertarif muss auch in dieser Legislaturperiode erfolgen. Eine echte Tarifreform muss deutlich über den Ausgleich der kalten Progression hinausgehen und den im Herbst zu erwartenden Progressionsbericht umsetzen.
7. Personenunternehmen mitdenken
Die bereits beschlossene Körperschaftsteuersenkung erfordert eine entsprechende Entlastung auch der Personenunternehmen. Die große Mehrheit der mittelständischen Unternehmen wird über die Einkommensteuer und nicht über die Körperschaftsteuer belastet und darf gegenüber Kapitalgesellschaften nicht schlechter gestellt werden.
Begründung
I. Einkommensteuerpolitik ist Mittelstands- und Beschäftigungspolitik
Die Belastung von Unternehmensgewinnen und Arbeitseinkommen liegt in Deutschland im internationalen Vergleich auf einem sehr hohen Niveau. Seit 2019 befindet sich die deutsche Volkswirtschaft in einer historischen Schwächephase und wächst im Vergleich zu anderen OECD-Ländern unterdurchschnittlich. Darunter leiden auch die Steuereinnahmen: Ohne Wachstum gibt es keine nachhaltige Haushaltskonsolidierung.
Deutschland braucht deshalb eine mutige Reform des Einkommensteuertarifs. Ein Großteil der mittelständischen Unternehmen wird als Personengesellschaft auf Ebene ihrer Gesellschafter über die Einkommensteuer belastet. Wenn Kapitalgesellschaften durch das steuerliche Investitionssofortprogramm bis 2032 deutlich entlastet werden, dürfen Personenunternehmen nicht zurückgelassen werden.
Damit sich Mehrarbeit, beruflicher Aufstieg, die Ausweitung einer Teilzeittätigkeit oder zusätzlicher unternehmerischer Einsatz lohnen, muss vor allem die Grenzbelastung sinken. Wer vom zusätzlich verdienten Euro zu wenig behält, wird seltener zusätzliche Leistung anbieten.
II. Anschlussreform im Unternehmenssteuerrecht
Die bestehenden Regelungen der Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) und des Optionsmodells (§ 1a KStG) sind in ihrer jetzigen Ausgestaltung zu kompliziert und zu bürokratisch. Sie werden daher in der Praxis nur selten genutzt und schaffen keine überzeugende Rechtsformneutralität bei der Unternehmensbesteuerung.
Der Koalitionsvertrag erkennt dieses Problem zutreffend an und sieht wesentliche Verbesserungen vor. Angesichts der seitdem weiter verschlechterten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen braucht es jedoch ein noch entschlosseneres Vorgehen.
Auf die Einkommensteuerreform muss deshalb eine umfassende Unternehmenssteuerreform folgen, die Einzelunternehmen und Personengesellschaften spürbar entlastet und eine rechtsformneutrale, leistungsorientierte und international wettbewerbsfähige Unternehmensbesteuerung schafft. Dazu gehört auch eine höhere Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer.
III. Wachstum ist die beste Gegenfinanzierung
Die angespannte Haushaltslage ist kein Argument gegen steuerliche Entlastungen. Die größte Gefahr für die öffentlichen Finanzen geht nicht von Steuersenkungen aus, sondern von Stagnation, schwachem Wachstum und ausbleibenden Investitionen.
Notwendig sind deshalb neben einer wachstumsfreundlichen Steuerpolitik der Abbau überbordender Subventionen, ineffizienter Finanzhilfen und Steuervergünstigungen. Darüber hinaus müssen staatliche Aufgaben konsequent auf ihre Notwendigkeit überprüft, Ausgaben stärker priorisiert und Doppelstrukturen zwischen Bund, Ländern und Kommunen abgebaut werden.
Nur eine umfassende Steuerreform mit einer spürbaren Senkung der Steuerbelastung führt mittelfristig zu mehr Wachstum und damit auch zu steigenden Steuereinnahmen.

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