Der Parteitag möge beschließen:
Die CDU Deutschlands bekennt sich zu einem ausgewogenen, verlässlichen und verfassungsfesten Erbschaftsteuerrecht. Dieses muss einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Eigentumsrecht und der sozialen Bindung des Eigentums herstellen. Dabei muss der besonderen Bedeutung des Unternehmensvermögens als Garant für Wohlstand und Arbeitsplätze in Deutschland Rechnung getragen werden. Insbesondere dürfen mittelständische Familienunternehmen nicht in ihrer wirtschaftlichen Substanz gefährdet werden.
Gerade für Familienunternehmen besteht bei der Erbschaftsteuer die Gefahr einer übermäßigen Substanzbesteuerung. Diese würde ihre Wettbewerbsfähigkeit sowohl im Vergleich zu kapitalmarktorientierten Unternehmen als auch im internationalen Wettbewerb erheblich beeinträchtigen.
Begründung:
Familienunternehmen bilden in vielfacher Hinsicht das Fundament des deutschen Mittelstands. Sie schaffen Arbeitsplätze, sichern Ausbildung und tragen maßgeblich zum Wohlstand in unserem Land bei. Ihre Fortführung über Generationen hinweg darf daher nicht durch substanzzehrende Besteuerung gefährdet werden.
In der öffentlichen Diskussion wird häufig nicht hinreichend zwischen Privat- und Betriebsvermögen unterschieden. Dabei sind rund 90 Prozent aller Unternehmen in Deutschland Familienunternehmen. Wer ein solches Unternehmen an die nächste Generation übergibt, vererbt in der Regel kein frei verfügbares Vermögen, sondern betrieblich gebundene Werte: Maschinen, Fuhrpark, Immobilien und Produktionsanlagen. Dieses Vermögen dient ausschließlich dem Zweck, den laufenden Betrieb aufrechtzuerhalten.
Eine Erbschaftsteuer ohne wirksamen Schutz für Betriebsvermögen würde viele Unternehmen zwingen, betriebsnotwendige Substanz zu veräußern, um Steuerzahlungen leisten zu können. Dies träfe nicht nur das Unternehmen selbst, sondern gefährdete auch Arbeits- und Ausbildungsplätze. Zudem würde bereits im Betrieb erwirtschaftetes und versteuertes Vermögen erneut belastet.
Die erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen sind daher kein Privileg für Vermögende, sondern ein notwendiges Instrument zum Schutz unternehmerischer Substanz und zur Sicherung der Unternehmensfortführung. Schon heute stehen viele mittelständische Betriebe vor großen Herausforderungen beim Generationswechsel. Zusätzliche steuerliche Belastungen wären kontraproduktiv und würden den Mittelstand weiter unter Druck setzen.

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