Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion von CDU und CSU begrüßt das Ziel, die industrielle Basis Europas zu stärken. Wesentliche Voraussetzung hierfür ist aber vor allem eine Stärkung der heimischen Standort- und Angebotsbedingungen. Der IAA darf kein Ersatz hierfür sein.
Einzelne Vorschläge des IAA, etwa die Beschleunigung und Digitalisierung von Genehmigungsverfahren, sind dem Ziel zuträglich. Durch das Hochziehen von Schutzmauern, Quotenregelungen in der öffentlichen Beschaffung, sektorbezogener Förderungen oder durch dirigistische Vorgaben kommt Europa diesem Ziel jedoch nicht näher. Europa wird im internationalen Wettbewerb nicht dadurch stärker, dass es die industriepolitischen Instrumente anderer Wirtschaftsräume kopiert. Europa muss vielmehr darin wachsen, was Europa bisher stark gemacht hat: Marktintegration, gute Infrastruktur, Innovation, Freihandel und die Einbindung in eine regelgeleitete globale Wirtschaftsordnung. Die im IAA enthaltenen Herkunftsanforderungen zum Beispiel („Union origin“) würden europäische Unternehmen dazu veranlassen, ihre Beschaffung nicht nach Qualität, Preis und Versorgungssicherheit, sondern nach politischen Herkunftsquoten auszurichten. Dies trifft besonders mittelständische Unternehmen, die auf spezialisierte Vorprodukte aus internationalen Lieferketten angewiesen sind.
In diesem Papier verstehen wir unter Industriepolitik das Eingreifen des Staates in das Wirtschaftsgefüge, wobei wir zwischen horizontaler und vertikaler Industriepolitik unterscheiden. Horizontale Industriepolitik setzt bewusst auf eine Verbesserung der Rahmenbedingungen, etwa durch eine Verbesserung der Infrastruktur, des Bildungs-systems, neuer Handelsabkommen sowie einem wirksamen Bürokratierückbau. Im Gegensatz hierzu setzt die vertikale Industriepolitik auf die Förderung einzelner Märkte oder Unternehmen. Auch handelspolitische Instrumente wie Zölle, Einfuhrbeschränkungen oder Ursprungsregeln („local/domestic content rules“) spielen hier eine Rolle. Während wir Maßnahmen aus dem Bereich der horizontalen Industriepolitik begrüßen, sehen wir vertikale Maßnahmen des IAA kritisch.
Die MIT fordert die Bundesregierung und die Abgeordneten von CDU und CSU im Europäischen Parlament auf, sich bei den Verhandlungen über den Industrial Accelerator Act für folgende Änderungen einzusetzen:
1. Wirtschaft stärken – Rahmenbedingungen verbessern
Die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands muss wieder steigen, um die Industrie zu stärken, die Resilienz zu erhöhen und der zunehmenden Abwanderung von Unternehmen ins Ausland entgegenzutreten. Hierbei setzen wir uns für eine horizontale Industriepolitik ein. Aufgabe der Bundesregierung muss es sein, die Rahmenbedingungen im Land zu verbessern. Anstatt einzelne Unternehmen oder Branchen selektiv zu fördern, gilt es die Standortbedingungen für die gesamte industrielle Wertschöpfung in Deutschland zu verbessern.
Die MIT fordert deshalb:
- Hierzu gehört u.a. der Abbau überbordender Bürokratie, der technologieoffene Ausbau des Energieangebots, das Einführen steuerlicher Anreize für Innovationen, Investitionen in Bildung und Forschung oder der Abbau der Sozialleistungsquote. Wir sind überzeugt: Die deutsche Industrie leidet aktuell mehr unter den schwierigen Standortbedingungen im eigenen Land als unter den industriepolitischen Maßnahmen anderer Länder.
- Aufgrund der hohen Exportabhängigkeit der deutschen Industrie und der zunehmenden geoökonomischen Fragmentierung der Märkte brauchen Deutschland und Europa neue Handelsabkommen, denn freier Handel stellt alle Beteiligten besser. In diesem Zusammenhang treten wir für eine strikte Trennung von handelspolitischen Zielen auf der einen und umwelt- bzw. sozialpolitischen Zielen auf der anderen Seite ein. Eine „wertegeleitete“ Handelspolitik lehnen wir ab und fordern stattdessen, mit diplomatischen und entwicklungspolitischen Mitteln auf die Erreichung von übergeordneten Zielen hinzuwirken.
- Gleichzeitig fordern wir die Europäische Union auf, allen Ländern, die sich mit nachweislich unfairen Mitteln (Dumping, Steuervergünstigungen, Subventionen, diskriminierende Beteiligungsregeln etc.) Vorteile im internationalen Handel verschaffen, stärker als bisher entgegenzutreten. So müssen Dumping-Verfahren von den bisher üblichen mehrjährigen Verfahren durch unterjährige Beschlüsse abgelöst werden. Erforderlich sind in solchen Fällen auch Ausgleichszölle sowie verbindliche Beteiligungsvorgaben für Joint Ventures.
- Drittstaaten-Plattformen, insbesondere aus China, beeinflussen zunehmend den europäischen Markt oft ohne (vollständige) Einhaltung europäischer Regeln, während europäische Händler zur Gewährleistung rechtskonformen Marktverhaltens erhebliche Compliance-Kosten tragen. Deshalb fordern wir die Einhaltung der geltenden rechtlichen Standards in Bezug auf Produktsicherheit, Lauterkeit, Umwelt- und Verbraucherschutz auch von Marktteilnehmern aus Drittländern und die Schaffung eines Level-Playing-Fields. Europäische Händler, die strengen Vorschriften unterliegen, dürfen im Wettbewerb nicht benachteiligt werden. Warensendungen aus Drittstaaten dürfen nur dann Zugang zum Endkunden erhalten, wenn ein in der EU ansässiger verantwortlicher Wirtschaftsakteur benannt ist und in Anspruch genommen werden kann – sowohl öffentlich-rechtlich (Marktaufsicht, Zoll) als auch zivilrechtlich (Haftung, Unterlassung). Langfristig muss die Überwachung des globalen E-Commerce aus der deutschen Zuständigkeitszersplitterung in zentrale nationale Strukturen überführt werden. Es gilt zu vermeiden, dass überflüssige neue Bürokratie geschaffen wird.
- Eine Verbesserung der wirtschaftlichen Resilienz ist in Zeiten geopolitischer Fragmentierung und Blockbildungen ein wichtiges wirtschaftspolitisches Ziel. Sie ist aber zuvorderst Aufgabe der Unternehmen selbst, denn diese kennen ihr Geschäftsmodell sowie ihre Lieferketten am besten. Es braucht hierfür eine stärkere Bewusstseinsbildung im Unternehmenssektor („sense of urgency“), die der Staat mit geeigneten Informationen und der Vereinbarung von Handelsabkommen unterstützen kann. Eine Steigerung der Resilienz mit Hilfe von Subventionen, Handelsbeschränkungen oder vertikaler Industriepolitik lehnen wir ab, denn zum einen ist es unklar, welche Sektoren gefördert werden sollten. Zum anderen werden damit ineffiziente Allokationsströme von Kapital und Arbeit ausgelöst – unter denen dann oftmals gerade der Mittelstand leidet.
2. Effiziente Beschaffung statt „buy national“
EU-Herkunftsregeln („union origin or equivalent“), Low Carbon-Quoten sowie verbindliche Vorgaben in der öffentlichen Beschaffung sind Instrumente vertikaler Industriepolitik. Sie verteuern Vorprodukte, beeinträchtigen international integrierte Lieferketten, vermindern den Wettbewerbsdruck und laden Handelspartner zu Gegenmaßnahmen ein (Retorsion). Im schlimmsten Fall können sie dazu führen, dass der Innovationsdruck sinkt, während die Preise für die dort gefertigten Güter deutlich steigen.
„Domestic/national content rules“ gehören ausdrücklich zu den vertikalen industriepolitischen Instrumenten. Für Europa muss gelten: Wer von offenen Märkten abhängig ist und für freien Welthandel plädiert, kann nicht selbst neue, eigene Handelshemmnisse aufbauen. An die Stelle von Local-Content-Regeln müssen bessere horizontale Standortbedingungen treten: niedrigere Energie- und Unternehmenssteuerbelastungen, schnellere Genehmigungen, weniger Bürokratie, ein tieferer Binnenmarkt, technologieoffene Regulierung sowie leistungsfähige Verkehrs-, Energie- und Digitalinfrastrukturen. Strukturelle Standortnachteile dürfen nicht durch Dauersubventionen kompensiert werden.
Die MIT fordert deshalb:
- Die im IAA vorgesehenen, pauschalen europäischen Herkunfts-, Wertschöpfungs- und Produktionsvorgaben sind zu streichen. Dies gilt insbesondere für:
- verbindliche europäische Mindestanteile bei öffentlichen Aufträgen,
- Local Content-Vorgaben als Voraussetzung für Subventionen, Beihilfen oder sonstige staatliche Förderung,
- pauschale Bevorzugungen europäischer Anbieter unabhängig von Preis, Qualität und Leistungsfähigkeit,
- verpflichtende europäische Produktionsanteile für Fahrzeuge und andere Industrieerzeugnisse.
- Anwendung von Herkunfts- und Low Carbon-Quoten nur in solchen Fällen, in denen strategische Resilienz dies in begründeten und begrenzten Ausnahmefällen erfordert.
3. Investitionen fördern – Sicherheit gewährleisten
Die deutsche Wirtschaft ist international stark vernetzt, und zwar stärker über grenzüberschreitende Investitionen als über den Handel. Im Ausland arbeiten fast acht Millionen Arbeitnehmer für Unternehmen, die ganz oder teilweise in deutscher Hand sind. Ausländische Investoren haben in Deutschland mehr als drei Millionen Arbeitsplätze geschaffen. Investitionen sind der Treibstoff der Wirtschaft und Deutschland ist auf Offenheit für Investitionen angewiesen.
Investitionsentscheidungen gehören in einer Marktwirtschaft zum Kernbestand unternehmerischer Freiheit. Staatliche Eingriffe in Investitionen sind immer ein tiefer Eingriff in die unternehmerische Freiheit und sind, gerade für KMU, fast immer eine große Belastung für das Unternehmen. Als einzige der vier Grundfreiheiten der EU erstreckt sich die Garantie des freien Kapitalverkehrs auch auf das Verhältnis von EU-Bürgern zu Investoren aus Drittstaaten und kann nur unter engen Bedingungen eingeschränkt werden. Zudem haben sich alle Mitgliedstaaten der OECD im Kodex zur Liberalisierung des Kapitalverkehrs im Jahr 2009 dazu verpflichtet, Beschränkungen im Kapitalverkehr nur ausnahmsweise zum Schutz der öffentlichen Ordnung oder nationalen Sicherheit anzuwenden.
Die OECD ist eine wichtige Stütze der multilateralen Wirtschaftsordnung und der Kodex ist für die Teilnehmer verbindlich. Dennoch sieht der IAA vor, die staatlichen Kontrollen und Eingriffsmöglichkeiten ausländischer Investitionen seitens der EU-Institutionen erheblich auszuweiten. Dies wäre ein wesentlicher Eingriff in Privateigentum und Vertragsfreiheit der Unternehmen, eine Quelle neuer bürokratischer Lasten und Risiken für die Unternehmen, eine Überdehnung der Eingriffsrechte der EU in die Grundfreiheit des freien Kapitalverkehrs sowie eine Verletzung einer zentralen OECD-Vereinbarungen mit der Folge der Schwächung der multilateralen Wirtschaftsordnung.
Die MIT fordert deshalb:
- Ziel der staatlichen Investitionsprüfungen muss es sein, ausländische Direktinvestitionen zu ermöglichen und zu lenken, nicht, sie zu verhindern.
- Staatliche Investitionsprüfungen müssen verhältnismäßig sein und nur dann in Privateigentum und Vertragsfreiheit eingreifen, wenn der Schutz der nationalen Sicherheit und öffentlichen Ordnung das zwingend gebieten. Staatliche Investitionskontrollen aus industriepolitischen oder protektionistischen Motiven sind schädlich für die Unternehmen und die Staaten der OECD haben sich wechselseitig verpflichtet, solche Markteingriffe zu unterlassen.
- Eine mehrfache Überprüfung auf nationaler und auf europäischer Ebene ist abzulehnen. Jede Investitionsprüfung geht mit erheblichem bürokratischem Aufwand einher sowie mit dem Risiko, dass sensible Unternehmensdaten an Unbefugte gelangen. Die Investitionskontrolle auf nationaler Ebene
- In echten und klar definierten Ausnahmesituationen, wie Marktversagen oder wiederholtem Regelbruch anderer Länder, kann industriepolitisches Engagement des Staates gerechtfertigt sein. Hier fordern wir allerdings die Grundregel: So viel wie nötig, so wenig wie möglich. Zum Schutz strategisch relevanter Bereiche, wie bei der nationalen Sicherheit (z. B. Militär, Cyber, Unternehmensspionage) oder bei der Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen medizinischen Produkten (z. B. Schutzkleidung, Antibiotika) sind staatliche Eingriffe gerechtfertigt. Dies kann durch Investitionsprüfung oder sektorübergreifende Prüfverfahren mithilfe des Außenwirtschaftsrechts erfolgen, insbesondere dann, wenn kein Level Playing Field vorliegt (Reziprozität). Hier ist der gesellschaftliche Nutzen durch die Vermeidung von Engpässen höher als die Zusatzkosten durch staatliche Eingriffe.
4. Unfairen Wettbewerb bekämpfen – Handelspolitische Schutzmaßnahmen stärken
Die MIT setzt sich gerade angesichts von Handelskonflikten für freien Handel ein. Deutschland und Europa sind Gewinner von Globalisierung und Marktöffnung. Handelskriege kennen am Ende nur Verlierer – unabhängig davon, wer die Kontrahenten sind. Protektionismus im Bereich Handel und Investitionen vernichtet Wohlstand und begrenzt Wachstumschancen. Am Ende tragen immer Verbraucher und Unternehmen, insbesondere der Mittelstand, die finanziellen Auswirkungen.
Gleichzeitig müssen wir uns den geopolitischen Realitäten stellen. Freihandel setzt faire und durchsetzbare Regeln voraus. Die Europäische Union darf nicht hinnehmen, dass ausländische Staaten oder staatsnahe Unternehmen europäische Produzenten durch nachweisbares Dumping, massive Subventionen, selektive steuerliche Sondervergünstigungen, erzwungenen Technologietransfer, diskriminierende Marktzugangsbedingungen oder fehlende Reziprozität verdrängen. Handelspolitische Gegenmaßnahmen müssen jedoch an nachgewiesene Wettbewerbsverzerrungen anknüpfen. Sie dürfen nicht zum Instrument einer allgemeinen europäischen Abschottung werden.
Die MIT fordert deshalb:
- Gerade die Offenheit von Beschaffungs- und Absatzmärkten stärkt die Souveränität Deutschlands, weil Offenheit Diversifizierung ermöglicht. Diese muss durch Stärkung des europäischen Binnenmarkts, durch wirkmächtige Handels- und Investitionsabkommen, die handelspolitischen Schutzinstrumente der EU und durch die entschlossene - im Notfall auch militärische - Verteidigung von Handelswegen abgesichert werden.
- Wir brauchen gleiche Wettbewerbsbedingungen (Level-Playing-Field) in unseren Wirtschafts- und Handelsbeziehungen mit China. Im Zentrum steht die Untersuchung, ob und in welchen Sektoren China staatlich subventioniert und Preisdumping betreibt. Ist dies der Fall, sollte die EU mehr Stärke als bisher zeigen und in enger Abstimmung mit der Wirtschaft ihre bestehenden handelspolitischen Schutzinstrumente effizient nutzen.

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