MIT Erzgebirge: Abschaffung der Wasserentnahmeabgabe vom Sächsischen Landtag rückwirkend zum 1. Januar 2013 beschlossen

Datum des Artikels 30.06.2016
Basis aktuell

Nach langem Ringen um die Abschaffung der umstrittenen Wasserentnahmeabgabe für die Betreiber von Wasserkraftanlagen in Sachsen hat der Sächsische Landtag am 22.  Juni 2016 mit den Stimmen von CDU, SPD und der Fraktion DIE LINKE beschlossen, das Gesetz zum 01.01.2013 rückabzuwickeln.

Die Wasserentnahmeabgabe in Höhe von 15 % bis 25 % der Einnahmen aus der Nutzung der Wasserkraft war seit 2012 bereits im Rahmen der Verhandlungen zum Haushaltbegleitgesetz 2013/2014 von Protesten der Betreiber wie auch berufsständischen Vertretungen begleitet. Die hohe existenzgefährdende Wirkung wurde seinerzeit trotz aller Einwände von MIT, Verband der Wasserkraftanlagenbetreiber, IHK, Handwerkskammern und weiteren Verbänden nicht ausreichend gewürdigt. Im November 2014 verabschiedete die MIT Erzgebirge einen Antrag, der die Abschaffung des sogenannten Wasserpfennigs zum Inhalt hatte. Dieser Antrag wurde auch durch den MIT-Landesvorstand beschlossen und somit an die CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag zur Bearbeitung übergeben. In engem Kontakt mit mehreren Landtagsabgeordneten wurde die Abgabe immer wieder thematisiert, der Verband der Wasserkraftanlagenbetreiber lieferte belastbares Zahlenwerk, die IHK und Handwerkskammer gaben Stellungnahmen ab und ein Netzwerk an Unterstützern formierte sich. Die MIT Erzgebirge ist froh und dankbar, dass sich der Sächsische Landtag mit einer getroffenen Entscheidung noch einmal intensiv sachlich auseinandergesetzt und die existenzgefährdende Wirkung dieses Gesetzes erkannt hat. Für unsere Wasserkraftanlagen, die gerade im Erzgebirge seit langer Zeit Bestandteil der Industrielandschaft sind, ist der Weiterbetrieb gesichert. Der ganz besondere Dank gilt den MdL Ronny Wähner, Georg-Ludwig von Breitenbuch und Frank Heidan, die sich besonders intensiv für die Abschaffung des Gesetzes einsetzten. Weiterhin sind derzeit auf Kreisebene Probleme mit Baugenehmigungen für notwendige Maßnahmen an bestehenden WK-Anlagen ein Thema. Gemäß EU-Richtlinie müssen die WKA bis 2019 naturschutz- und wasserrechtlichen Anforderungen angepasst sein. Dass seitens der unteren Wasserbehörde und Naturschutzbehörde wenig Entgegenkommen gezeigt wird, wird von den Betreibern heftig kritisiert. Die MIT Erzgebirge hat dazu jetzt eine Clearingstelle zur Einzelfallprüfung beauftragt.