Zugang zu neuen Finanzierungsquellen
Mit der Ausgabe von sog. Stablecoins kann auf einen potenziell größeren Kreis privater Investoren zugegriffen werden. Diese Finanzierungsform ersetzt nicht den klassischen Bankenkanal, sondern erweitert diesen um eine Alternative, wodurch gezielt neue Investorengruppen angesprochen werden können.
Erhöhte Zahlungsmoral und beschleunigte Liquidität
Mithilfe von Blockchain-basierten Zahlungsverträgen lässt sich direkt nach Leistungserbringung und Bestätigung der Leistung eine unmittelbare und automatische Zahlung durch den Kunden auslösen. Damit können Ausfallquoten reduziert und Bezahlvorgänge beschleunigt werden.
Bürokratiearme Ausgestaltung von Dokumentationspflichten
Blockchain-basierte Technologien ermöglichen eine lückenlose und fälschungssichere Dokumentation internationaler Lieferketten. So ließen sich Berichtspflichten mit einem geringeren Aufwand realisieren, indem alle Beteiligten einer Lieferkette zu einer lückenlosen Dokumentation beitragen können.
Weitere Potenziale der Entbürokratisierung
Mittels Blockchain können Unternehmensstammdaten lückenlos und fälschungssicher dokumentiert werden. Damit lässt sich der Einsatz von Papier, E-Mail- oder Cloud-Diensten verringern, die zum einem fälschungs- und zum anderen fehleranfällig sind.
Effizienterer Zugang zu günstiger Energie
In einem zunehmend dezentral organisierten Energieversorgungssystem lässt sich mithilfe einer Blockchain Energie auf Basis von Direktverträgen schnell, transparent und kosteneffizient liefern.
Tokenisierung
Tokenisierung ist die digitale Abbildung von Vermögenswerten oder Rechten als handelbare Tokens auf einer Blockchain. Für mittelständische Unternehmen eröffnet dies neue Finanzierungswege, etwa durch die Ausgabe tokenisierter Anteile oder Forderungen an einen breiteren Investorenkreis. Zudem können Prozesse effizienter, transparenter und kostengünstiger gestaltet werden, etwa bei Handel, Eigentumsübertragung und Dokumentation.
Zugang zu neuen Kundengruppen
Der Einsatz von Kryptowährungen als Zahlungsmittel eröffnet den Raum für neue Zielgruppen, die auf Basis von Kryptowährungen Produkte oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen wollen.
Die Einsatzmöglichkeiten von Blockchain und Kryptowährungen sind vielfältig und versprechen auch für kleine und mittelständische Unternehmen perspektivisch hohe Effizienzgewinne. Damit diese auch gewinnbringend in den unternehmerischen Alltag integriert werden können, braucht es allerdings einen Wissenstransfer und Kompetenzaufbau im Umgang mit solchen Technologien. Zudem muss deren Einsatz mit einer absoluten Rechtssicherheit für die Unternehmen verbunden sein.
Blockchain, Kryptowährungen und digitales Zentralbankgeld: Was steckt dahinter?
Blockchain
Eine Blockchain ist eine dezentrale Datenbank, die von vielen Computern weltweit gleichzeitig geführt wird. Informationen auf der Blockhain werden in Blöcken zusammengefasst. Durch die Aneinanderreihung von Blöcken entsteht eine Kette von Blöcken (Blockchain). Um neue Blöcke hinzuzufügen, wird in der Regel ein mathematisches Konsensverfahren genutzt, z. B. indem Rechner schwierige Rechenaufgaben lösen müssen.
Jeder Block enthält eine Liste von Transaktionen. Das können z. B. Auslieferungen sein oder der Einsatz von Containern in einer Lieferkette. Jeder Block erhält einen Zeitstempel und einen kryptographischen Fingerabdruck (sog. Hash) des vorherigen Blocks. Damit wird die Blockchain fälschungssicher. Denn wird ein Block nachträglich manipuliert, passt der so geänderte Hash nicht mehr – und der Betrug wird erkannt. Auf diese Weise entstehen fälschungssichere Datenbanken, ohne dass man einer einzelnen Stelle, die diese Datenbank verwaltet, vertrauen muss.
Zusammenfassend sind dies die wichtigsten Vorteile eine Blockchain:
- Dezentralität: Keine zentrale Instanz (z. B. Bank) nötig;
- Transparenz: Alle Transaktionen sind öffentlich einsehbar. In sog. „privaten“ Blockchains kann der Zugang aber eingeschränkt werden;
- Sicherheit: Manipulation ist durch Kryptographie und Verkettung der Blöcke extrem schwer bis unmöglich;
- Unveränderbarkeit: Einmal gespeicherte Daten können praktisch nicht mehr gelöscht oder gefälscht werden;
- Vertrauensfreiheit: Teilnehmer müssen sich nicht persönlich vertrauen, sondern verlassen sich auf die Technik und das Konsensverfahren.
Diesen Vorteilen stehen allerdings auch Nachteile gegenüber:
- Hoher Energieverbrauch: Das Lösen der Rätsel im mathematischen Konsensverfahren ist sehr energieintensiv;
- Begrenzte Geschwindigkeit: Blockchains können nur eine begrenzte Zahl an Transaktionen pro Sekunde verarbeiten;
- Skalierbarkeit: Je mehr Nutzer, desto schwieriger wird es, die Blockchain effizient zu betreiben.
An all diesen Punkten wird aber gearbeitet, und es ist absehbar, dass Blockchain-Lösungen entstehen, die diese Nachteile überwinden. In einigen Fällen, wie z. B. dem Energieverbrauch, gibt es bereits heute große Fortschritte.
Kryptowährungen
Damit ist bereits in Teilen erklärt, was eine Kryptowährung ist, denn eine Kryptowährung ist ein digitales Zahlungsmittel, das auf einer Blockchain basiert. Bekannte Beispiele sind: Bitcoin (BTC), Ethereum (ETH) oder Solana (SOL), um nur einige wenige zu nennen.
Bei den Kryptowährungen werden die kryptographischen Verfahren der Blockchain für drei zentrale Dinge genutzt:
- Adressen (ähnlich wie Kontonummern), die durch öffentliche und private Schlüssel gesichert sind;
- Signaturen, mit denen nur der Besitzer sein Geld ausgeben kann;
- Hashes, die die Blöcke miteinander verbinden und Manipulationen verhindern.
Im Unterschied zum Geld, wie wir es bisher kennen, gibt es keine zentrale Ausgabestelle wie eine Zentralbank. Neues Geld („Coins“) entsteht stattdessen durch das Lösen kryptographischer Rätsel, die z. B. im Fall der Bitcoin so angelegt sind, dass die Gesamtzahl der Bitcoins endlich ist. Damit ist das Angebot „knapp“, was den Wert der Bitcoin bei gegebener Nachfrage erhöht und einen Teil ihres Wertes begründet. Wichtig: Kryptowährungen sind nicht staatlich gedeckt. Ihr Wert richtet sich allein nach Angebot und Nachfrage auf dem Markt.
Digitales Zentralbankgeld
Digitales Zentralbankgeld sind Kryptowährungen, die sich auf einer Blockchain befinden. Sie sind im Unterschied zu privaten Kryptowährungen aber staatlich gedeckt und stellen neben Banknoten und Münzen eine weitere Form von Zentralbankgeld dar. In Europa arbeitet die Europäische Zentralbank (EZB) derzeit an der Entwicklung eines digitalen Euros, der eine Ergänzung zum bestehenden Geldsystem darstellen würde. China ist bei der Entwicklung eines digitalen Yuan bereits weit fortgeschritten, und es ist absehbar, dass viele weitere Notenbanken folgen werden.
In der Hauptsache verfolgen die Notenbanken bei der Entwicklung eines digitalen Zentralbankgeldes drei Ziele:
- Geldpolitische Handlungsfähigkeit: Mit dem Aufkommen privater Kryptowährungen besteht die Gefahr, dass die Notenbanken an geldpolitischem Einfluss verlieren. Dem wird mit der Einführung eines digitalen Zentralbankgeldes entgegengewirkt.
- Marktstrukturen: Die moderne Plattformökonomie hat aufgrund von Netzwerkeffekten eine inhärente Tendenz zur Ausbildung von Monopolen. Die damit einhergehende Marktmacht könnte mit privaten Kryptowährungen zum Kauf von Waren und Dienstleistungen in einem Netzwerk (z. B. Amazon, Facebook, …) noch verstärkt werden. Mit der Einführung von digitalem Zentralbankgeld, das gegen private Kryptowährungen getauscht werden kann, ließen sich die Monopolisierungstendenzen abschwächen.
- Finanzielle Inklusion: In vielen weniger entwickelten Volkswirtschaften ist der Zugang zum Finanzsystem aufgrund einer wenig entwickelten Infrastruktur eingeschränkt. Mit der Einführung eines digitalen Zentralbankgeldes, dessen Nutzung über das Mobiltelefon möglich ist, lässt sich der Zugang zum Finanzsystem - und zu Zentralbankgeld im speziellen - erheblich ausbauen.
Aktuell sieht der Zeitplan für die Einführung des digitalen Euros wie folgt aus: Die EZB hat die Vorbereitungsphase Ende Oktober 2025 abgeschlossen und ist am 1. November 2025 in die nächste Projektphase übergegangen. Diese Phase dient dazu, die technischen Voraussetzungen für eine mögliche Ausgabe zu schaffen und den Gesetzgebungsprozess zu begleiten. Damit ein digitaler Euro eingeführt werden kann, muss zunächst ein Rechtsrahmen durch die EU-Gesetzgeber verabschiedet werden. Dieser Prozess ist für das laufende Jahr geplant. Danach könnten Pilotversuche Mitte 2027 starten. Eine erste reguläre Ausgabe des digitalen Euro ist derzeit für etwa 2029 anvisiert. Wichtig bleibt hier zu betonen, dass die Einführung des digitalen Euros das Bargeld nicht ersetzen wird. Bargeld wird auch weiterhin ein gesetzliches Zahlungsmittel bleiben. Vielmehr verfolgt der digitale Euro das Ziel, Bargeld als digitalen Zwilling zu ergänzen.
Angesichts der absehbar steigenden Bedeutung von Blockchain und Kryptowährungen für das Finanzsystem und der damit verbundenen Chancen für den Mittelstand fordert die MIT:
- Politik und Regulatoren müssen sich national wie europäisch offen für neue blockchain-basierte Technologien, Produkte und Anwendungen zeigen.
- Blockchain-Technologien und Anwendungen zeichnen sich durch ein hohes Maß an Komplexität aus. Gerade für den Mittelstand ist es daher wichtig, dass rechtzeitig ausreichend und niedrigschwellige Bildungsangebote geschaffen werden, um die neuen Technologien durchdringen und die damit verbundenen Chancen nutzen zu können.
- Die Bundesregierung muss einen zentralen Ansprechpartner für Blockchain-Technologien und digitale Währungen im neuen Digitalministerium einrichten. Dabei geht es nicht um eine Verlagerung bestehender Zuständigkeiten aus dem Bundesfinanzministerium (BMF), das weiterhin für die finanzmarktspezifische Regulierung von Krypto-Assets zuständig bleibt. Es bedarf aber einer zusätzlichen, technologieorientierten Zuständigkeit, um das Potenzial von Blockchain ganzheitlich und ressortübergreifend fördern zu können.
- Datenschutzrechtliche Vorgaben müssen technologieneutral und praxisnah ausgestaltet sein. Sie dürfen nicht dazu führen, dass neue blockchainbasierte Geschäftsmodelle oder Produkte am Finanzplatz Europa verhindert werden. Dazu gehört auch, dass die Regulierung von blockchain-basierten Anwendungen in Europa so ausgestaltet wird, dass keine Nachteile gegenüber anderen Märkten außerhalb der EU entstehen.
- Die Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR) der EU schafft beispielsweise erstmals einen europaweit einheitlichen Rechtsrahmen für Krypto-Assets und -Dienstleistungen. Die damit verbundene Rechtssicherheit wird von der MIT ausdrücklich begrüßt. Es besteht allerdings die Gefahr, dass mit der MiCAR Standards gesetzt werden sollen, die dazu führen, dass sich globale Marktführer vom europäischen Markt abwenden. Wir fordern daher eine zeitnahe Evaluierung, welche Marktfolgen die europäische Regulierung MiCAR auf dem Markt für Crypto-Assets hat. Gleiches gilt für die Kapitalanforderungen, die für institutionelle Investoren in Krypto-Assets gelten sollen (Basel-Empfehlungen/CRR).
- Deutschland braucht klar geregelte Eigentumsrechte an Krypto-Assets, die derzeit nur lückenhaft geregelt sind. Andere Länder (z.B. Liechtenstein) sind hier weiter. Auch im Bereich der Durchsetzung von Vollstreckungs- und Insolvenzverfahren sind klare gesetzliche Regelungen erforderlich. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen stellt Rechtssicherheit in diesem Bereich die Voraussetzung dar, um Krypto-Assets und blockchain-basierte Lösungen überhaupt in ihre Geschäftsmodelle zu integrieren.
- Wir begrüßen die geplante Einführung des digitalen Euros. Allerdings darf dies nicht zu einem Staatsmonopol im Bereich der digitalen Währungen führen. Insbesondere darf es keine gesetzliche Nutzungspflicht sowie Diskriminierung marktüblicher Alternativen geben.

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