Im aktuellen Gesetzentwurf liegt der Fokus der neuen geförderten privaten Altersvorsorge, dem sogenannten Altersvorsorgedepot, fast ausschließlich auf Renditeaspekten. Ein starker Fokus auf die Renditechancen ist selbstverständlich sinnvoll, denn nur mit einer angemessenen Rendite profitiert der Anleger am Ende der Ansparphase auch von seiner Anlageentscheidung. Bei einem zu starken Fokus auf diesen Punkt geraten andere wichtige Punkte aber schnell aus dem Blick. Denn, so verlockend einfache Abschlüsse mit wenigen „Klicks“ renditestarker aktienbasierter Lösungen sein mögen, so weitreichend und belastend können Fehlentscheidungen in der Zukunft sein. So kann die geplante Neuerung eines Auszahlungsplans bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres eine qualifizierte Beratung erforderlich machen. Denn ohne Beratung kann die Frage, wie die weiteren Lebensjahre bestritten werden sollen, schnell wegfallen.
Aus gutem Grund wurden in den vergangenen Jahren die Anforderungen an Beratungsqualität, Information und Dokumentation weiterentwickelt.
Wichtig ist dabei, dass auch die dafür zu kalkulierenden Kosten seriös gedeckt werden. Nur mit einem attraktiven Produkt und angemessener Beratung kann es gelingen, einen hohen Verbreitungsgrad bei der privaten Altersvorsorge zu erreichen.
Die MIT fordert daher:
• Zur Sicherung und dem Erreichen eines hohen Verbreitungsgrades müssen Strukturen gesichert werden, die geeignet sind Bürger in der Entscheidungsfindung und der Abwägung komplexer Fragestellungen individuell qualifiziert zu unterstützen. Die Gesamtgestaltung muss den notwendigen Raum zur Deckung anfallender Kosten berücksichtigen.
• Renditechancen müssen gegen weitere Bedürfnisse, Lasten, Risiken, Wünsche und Ziele der Bürger in ihrer individuellen Situation abgewogen werden. Dies sollte im Produkt- und Vertriebsdesign berücksichtigt werden.
• Die Leistungsphase des Vorsorgedepots muss bis mindestens zum 85. Lebensjahr reichen. Längere Laufzeiten sind gestaltbar. Eine qualifizierte Beratung kann dazu beitragen, auf mögliche Vorsorgelücken in weiteren Lebensjahren aufmerksam zu machen.
Der aktuelle Ausschluss von Selbstständigen aus der Partizipation an der privaten Altersvorsorge nach diesem Gesetz ist eine nicht begründbare Ungleichbehandlung. Selbstständige tragen wesentlich zu unserer volkswirtschaftlichen Entwicklung bei und wurden in vielen Vorhaben vergangener Koalitionen nicht berücksichtigt. Das darf sich nicht weiter fortsetzen.
Eine Öffnung der Förderung der privaten Altersvorsorge (pAV) für Selbstständige sehen wir als vom Koalitionsvertrag gedeckt. Zudem wäre eine verpflichtende Altersvorsorge für Selbstständige nur dann zu rechtfertigen, sofern sie auch bei staatlichen Altersvorsorge-Produkten berücksichtigt werden. Selbstständige müssen die gleichen Möglichkeiten haben, Altersarmut vorzubeugen wie Angestellte.
Die MIT fordert daher ergänzend:
• Die staatlich geförderte private Altersvorsorge nach dem Altersvorsorgereformgesetz für Selbstständige zu öffnen und damit die nicht begründbare Ungleichbehandlung zu beenden.
• Eine etwaige verpflichtende Altersvorsorge für Selbstständige nur dann vorzusehen, wenn Selbstständige zugleich gleichberechtigt Zugang zu staatlich geförderten Altersvorsorge-Produkten erhalten.

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