Begründung:
Traditionelles Handwerk wie Glasmalerei, Orgelbau oder Steinmetzkunst muss von EU-Chemikalienverboten dauerhaft ausgenommen werden, um das kulturelle Erbe und die Vielfalt kleiner Handwerksbetriebe zu bewahren. Nur so kann auch künftig eine denkmalgerechte Sanierung und Erhaltung gewährleistet werden.

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