Kassensturz & Prüfung: Unternehmenssteuerreform vorziehen - Soli abschaffen

BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDS AM 24. MAI 2025

Die neue Bundesregierung bringt mit den Turbo-Abschreibungen, der Senkung der Energiepreise und dem umfangreichen Bürokratieabbau wichtige Maßnahmen zur Stärkung des Standorts Deutschland auf dem Weg. Noch weiter reichende Entlastungen sind aufgrund der angespannten Kassenlage des Bundes derzeit nicht geplant. Laut der jüngsten Prognose des Arbeitskreises Steuerschätzung werden Bund, Länder und Kommunen im Jahr 2026 knapp 1.006 Mrd. Euro einnehmen. Zwar wären das rund 19,1 Mrd. Euro weniger als bisher prognostiziert – dennoch darf der Abbau von Belastungen des Mittelstands nicht aus dem Blickfeld geraten.

Im Mai 2026, ein Jahr nach Regierungsübernahme, soll die neue Bundesregierung einen umfassenden Kassensturz machen. In diesem Zuge muss eine Neuevaluierung der wirtschaftspolitischen Vorhaben vorgenommen werden. Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) fordert:

1. Senkung der Unternehmenssteuerbelastung rechtsformneutral vorziehen
Nach einem Kassensturz und der Überprüfung der Spielräume soll geprüft werden, ob das Vorziehen der im Koalitionsvertrag beschlossenen Maßnahmen zur Entlastung von Unternehmen möglich ist – für alle Rechtsformen gleichermaßen.  Der Kassensturz soll die Option eröffnen, einen Entlastungs-Turbo zu zünden, sowohl in der Körperschaft- als auch in der Einkommenssteuer. Denn in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit ist eine zügige Steuerreform entscheidend – auch für
die Investitions- und Planungssicherheit der Unternehmen. In Deutschland ist die Einkommenssteuer noch immer die Mittelstandssteuer, weil sie für die Mehrheit der Unternehmen in Deutschland zugleich die Unternehmenssteuer ist. 

2. Solidaritätszuschlag abschaffen
Die Hauptlast des Solidarzuschlags tragen die Unternehmen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) schätzt, dass das Soli-Aufkommen inzwischen zu 70 Prozent von der Wirtschaft bezahlt wird. 2024 spülte der Solidaritätszuschlag rund 12,6 Mrd. Euro in die Staatskasse. Dies setzte sich wie folgt zusammen: Rund 7,5 Mrd. Euro resultierten aus der Einkommensteuer, knapp 2,9 Mrd. Euro aus der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge und gut 2,2 Milliarden Euro aus der Körperschaftsteuer. Dies unterstreicht: Die Belastung der Unternehmen ist höher, weil sie den Soli auch über die Einkommensteuer zahlen – etwa, wenn sie als Personengesellschaft organisiert sind und deshalb keine Körperschaftsteuer abführen. Das trifft viele mittelständische Unternehmen und Handwerksbetriebe. Daher muss nach einem Kassensturz 2026 die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags ernsthaft geprüft werden.

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