Begründung:
Die EU-Vorgabe zur globalen Mindestbesteuerung (Pillar 2) wurde ursprünglich zum 01.01.2024 vorgesehen, jedoch aufgrund internationaler Uneinigkeit verschoben. Die Umsetzung dieser Richtlinie führt aus Sicht des Mittelstands zu schwerwiegenden Nachteilen:
- Gefahr der Doppelbesteuerung, wenn im Ausland bereits versteuerte Gewinne in
- Deutschland nochmals besteuert werden,
- erhebliche bürokratische Belastung für betroffene Unternehmen,
- Einschränkung unternehmerischer Handlungs- und Investitionsspielräume,
- Schwächung des Standortwettbewerbs für deutsche Unternehmen im internationalen Vergleich.
Der deutsche Mittelstand braucht faire steuerliche Rahmenbedingungen, die unternehmerisches Wachstum im In- und Ausland fördern, keine zusätzlichen Hürden durch pauschale Mindestbesteuerungen.
(121 KB) Download
Empfehlen Sie uns!