Ablehnung der Umsetzung der EU-Richtlinie zur globalen Mindestbesteuerung

Datum des Artikels 06.10.2025
Beschluss

Ziel der effektiven globalen Mindestbesteuerung ist es, eine gleichmäßige Besteuerung multinationaler Unternehmensgruppen mit einem konsolidierten Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro sicherzustellen. Die EU-Richtlinie 2022/2523 sieht hierfür einen effektiven Mindeststeuersatz von 15 % vor.
Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion spricht sich dafür aus, dass die Umsetzung der EU-Richtlinie 2022/2523 in deutsches Steuerrecht vollständig abzulehnen und dauerhaft aufzugeben.

Begründung:

Die EU-Vorgabe zur globalen Mindestbesteuerung (Pillar 2) wurde ursprünglich zum 01.01.2024 vorgesehen, jedoch aufgrund internationaler Uneinigkeit verschoben. Die Umsetzung dieser Richtlinie führt aus Sicht des Mittelstands zu schwerwiegenden Nachteilen:

  • Gefahr der Doppelbesteuerung, wenn im Ausland bereits versteuerte Gewinne in
  • Deutschland nochmals besteuert werden,
  • erhebliche bürokratische Belastung für betroffene Unternehmen,
  • Einschränkung unternehmerischer Handlungs- und Investitionsspielräume,
  • Schwächung des Standortwettbewerbs für deutsche Unternehmen im internationalen Vergleich.

Der deutsche Mittelstand braucht faire steuerliche Rahmenbedingungen, die unternehmerisches Wachstum im In- und Ausland fördern, keine zusätzlichen Hürden durch pauschale Mindestbesteuerungen.

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