Begründung:
Der Vorschlag eines sogenannten „Boomer-Soli“ greift die Lebensleistung von Millionen Rentnerinnen und Rentnern in unzumutbarer Weise an. Sie haben jahrzehntelang gearbeitet, Steuern und Abgaben gezahlt und durch betriebliche sowie private Vorsorge eigenverantwortlich für ihr Alter vorgesorgt. Eine Sonderabgabe würde dieses Prinzip unterlaufen und den Eindruck erwecken, dass private Vorsorge im Nachhinein bestraft wird. Zudem würde sie die Planbarkeit der Altersvorsorge erheblich beeinträchtigen. Wer Vermögen aufgebaut, Immobilien erworben oder private Rentenverträge abgeschlossen hat, tat dies auf Basis verlässlicher Rahmenbedingungen. Werden diese nachträglich durch neue Abgaben verändert, verliert der Staat dauerhaft Vertrauen.
Besonders problematisch ist die faktische Mehrfachbesteuerung. Die Alterseinkünfte, die belastet würden, stammen aus Einkommen, das bereits durch Lohnsteuer, Sozialabgaben oder Vermögensabgaben erfasst wurde. Eine erneute Belastung verletzt das Prinzip der Steuerfairness. Selbstständige wären hiervon besonders betroffen, da ihre Altersvorsorge meist auf privatem Kapital oder Immobilien basiert – finanziert aus bereits versteuertem Einkommen. Eine zusätzliche Abgabe in der Auszahlungsphase käme einer Doppel- oder Dreifachbesteuerung gleich und würde genau diejenigen bestrafen, die eigenverantwortlich vorgesorgt haben.
Altersarmut muss bekämpft werden – aber durch gezielte Maßnahmen wie eine stärkere Grundrente, bessere Anerkennung von Erziehungs- und Pflegezeiten oder die Förderung längerer Erwerbsbiografien. Der „Boomer-Soli“ leistet hierzu keinen Beitrag, sondern schafft neue gesellschaftliche Spannungen und schwächt das Vertrauen in die Altersvorsorge. Um Verlässlichkeit, Gerechtigkeit und Planbarkeit zu wahren, braucht es eine klare Absage an diesen Vorschlag.
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