Änderung beim Einzug von Sozialversicherungsbeiträgen rückgängig machen
Datum des Artikels 17.11.2006
Ab 1. Januar 2006 müssen die Unternehmen die Sozialversicherungsbeiträge spätestens bis zum drittletzten Bankenarbeitstag des jeweiligen Monats abführen.
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