Beschlüsse des Bundesvorstandes

Beschlüsse

Die MIT bezieht Position. Geleitet von einem klaren ordnungspolitischen Kompass bringen wir uns aktiv in aktuelle politische Diskussionen ein, geben wichtige wirtschaftspolitische Impulse und entwickeln Visionen für unser Land. Beschlüsse, Positionspapiere, Erklärungen und Stellungnahmen des MIT-Bundesvorstands finden Sie in unserem digitalen Beschlussbuch.

Beschlüsse 17 2025 - 2027

Karenztage in der Entgeltfortzahlung einführen

Datum des Artikels 06.05.2026

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) fordert
die Einführung von Karenztagen im Krankheitsfall.

Die Karenzzeit soll sich auf die ersten zwei Kalendertage beziehen, an denen der Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert ist. An diesen Tagen soll unabdingbar kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegenüber dem Arbeitgeber bestehen.

Für gesetzlich Versicherte soll für diesen Zeitraum ein Anspruch auf Krankengeld in Höhe von maximal 70 Prozent des Regelentgelts bestehen.

Reservekreaftwerke nutzen, Preise stabilisieren, Industrie entlasten

BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDS VOM 17./18. APRIL 2026

Strom ist teuer in Deutschland. Erneuerbare Energien können Strompreise nur dann senken, wenn sie in großem Umfang da sind. Die Volatilität ihrer Einspeisung ist jedoch hoch. Zudem gibt es Dunkelflauten, in denen mit Photovoltaik und Windkraft nur wenig oder gar nicht Strom erzeugt werden kann. Gerade dann kommt es zu extremen Preisspitzen, wenn steuerbare Kraftwerke knapp sind. Das ist im langfristigen Strompreis eingepreist.

LKW-Maut technologieoffen anpassen und CO2-neutrale Kraftstoffe berücksichtigen

BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDS VOM 17./18. APRIL 2026

Die Lkw-Maut ist die streckenbezogene Abgabe für schwere Nutzfahrzeuge auf Bundesfernstraßen und damit ein zentrales verkehrs- und klimapolitisches Steuerungsinstrument des Bundes. Sie dient dazu, die Nutzung der Straßeninfrastruktur durch schwere Nutzfahrzeuge verursachergerecht zu bepreisen und zugleich Anreize für emissionsärmere Transporte zu setzen. Neben den Infrastrukturkosten umfasst die Maut deshalb auch Komponenten für Lärmbelastung, Luftverschmutzung und CO2-Emissionen.

Das Gebäudeenergiegesetz technologieoffen und praktikabel überarbeiten

BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDS VOM 17./18. APRIL 2026

Die Regierung hat in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen, das Heizungsgesetz abzuschaffen. Die Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes, kurz GEG, bedarf einer tiefgreifenden Überarbeitung, die sich an den Prinzipien der Technologieoffenheit, Flexibilität und Praktikabilität statt an einseitigen Technologievorgaben und strikten Priorisierungen orientiert. Das derzeit geltende GEG engt die Erfüllungsoptionen ein und belastet den Mittelstand mit weiterer unpraktikabler Bürokratie. Dementsprechend muss das Gebäudemodernisierungsgesetz als geplanter Nachfolger des Gebäudeenergiegesetzes schlanker, einfacher und technologieoffener werden.

EU-Emissionshandelssystem 1 beibehalten - auf realistische und wettbewerbsfähige Beine stellen

BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDS VOM 17./18. APRIL 2026

Klimaschutz muss marktwirtschaftlich funktionieren
Grundsätzlich ist die CO2-Bepreisung ein zielführendes Instrument. Notwendig für eine Wirkung, die den internationalen Wettbewerb nicht verzerrt, ist jedoch eine möglichst breite Anwendung, in möglichst vielen Ländern, möglichst global. Die aktuellen politischen Weichenstellungen gefährden die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie massiv. Der vorgesehene Auslauf der Zertifikate bis 2039, wie im Rahmen von Fit for 55 und dem ETS-Reformpaket beschlossen, ignoriert grundlegende Realitäten der industriellen Transformation. Die Folge: Standortschwächung, Carbon Leakage, Investitionsrückzug. Dies zeigt die Grenzen dieses Instruments, das von politischen Vorgaben abhängig ist.

Erneuerbare-Energien-Gesetz überarbeiten - Marktpreise statt Staatsgarantie

BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDS VOM 17./18. APRIL 2026


Erneuerbare Energien decken mittlerweile knapp 55% des deutschen Bruttostromverbrauchs und haben damit ihre Marktreife zweifelsfrei bewiesen. Das bisherige System des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), das als Anschubfinanzierung konzipiert war, ist in seiner jetzigen Form überholt. Da die Beihilfegenehmigung für das aktuelle EEG zum 31. Dezember 2026 ausläuft, ist eine grundlegende Novellierung zwingend erforderlich, um den Übergang in eine marktwirtschaftliche Energiewelt zu vollziehen.

Nationalen Emissionshandel pausieren - deutsche Sonderwege beenden

BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDS VOM 17./18. APRIL 2026


Im November 2025 einigten sich die EU-Mitgliedsstaaten, die Europäische Kommission und das Europäische Parlament im Rahmen des Klimaziels für 2040 auf eine Verschiebung des EU-ETS 2, mit dessen Einführung unabhängig vom bereits bestehenden Emissionshandelssystem CO2-Emissionen aus der Verbrennung von Kraft- und Brennstoffen in Gebäuden, im Straßenverkehr und in der mittelständischen Industrie bepreist werden sollen. Die EU sollte sich intensiv für internationale Vereinbarungen zum Emissionshandel einsetzen, da Klimaschutz letztlich nur weltweit erfolgreich sein kann.

ENTLASTUNGSPRÄMIE PRAXISTAUGLICH AUSGESTALTEN: BELASTUNGEN FÜR MITTELSTAND UND HANDWERK VERHINDERN

Datum des Artikels 20.04.2026

BESCHLUSS DES MIT-PRÄSIDIUMS VOM 19. APRIL 2026

Die Spitzen von CDU, CSU und SPD haben beschlossen, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten 2026 eine steuer- und abgabenfreie Prämie bis zu 1.000 Euro zahlen können. Das Ziel: eine Entlastung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Ohne Frage: Beschäftigte brauchen mehr Netto vom Brutto. Ihre Leistung muss sich lohnen. Fakt ist: Gerade Überstunden und Mehrarbeit, aber auch Sonderzahlungen schlagen sich in ihrem Geldbeutel nicht ausreichend nieder.  Entlastung ist das Gebot der Stunde – für alle. Deshalb darf die Entlastungsprämie nicht zu einer Belastungsprämie von Mittelstand und Handwerk werden.

Private Altersvorsorge: Sehr gute Ansätze mit Potenzial nach oben

Datum des Artikels 17.03.2026

BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDS VOM 13. März 2026

Das Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) soll ab dem 1. Januar 2027 die staatlich geförderte private Altersvorsorge neu regeln: Verbesserte Förderung, einfachere und kostengünstige Produkte, reduzierte Garantiezwänge, Online-Abschluss und höhere Renditen mit einem primär aktienbasierten Altersvorsorgedepot mit Auszahlplan – das sind in Kürze die wichtigsten Stoßrichtungen, die die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) grundsätzlich teilt. Denn so würden die größten Schwachstellen, die mit der bisherigen Riester-Vorsorge verbunden waren, endlich korrigiert.

Seiten