Die MIT bezieht Position. Geleitet von einem klaren ordnungspolitischen Kompass bringen wir uns aktiv in aktuelle politische Diskussionen ein, geben wichtige wirtschaftspolitische Impulse und entwickeln Visionen für unser Land. Beschlüsse, Positionspapiere, Erklärungen und Stellungnahmen des MIT-Bundesvorstands finden Sie in unserem digitalen Beschlussbuch.
BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTAND AM 30. SEPTEMBER 2026.
Deutschland investiert so viel in Verteidigung wie seit dem Ende des Kalten Krieges nicht mehr. Ziel muss aus Sicht der MIT sein, die Mittel so einzusetzen, dass sie auch zu mehr Innovation und Wachstum im nicht-militärischen Bereich der Wirtschaft führen. Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion fordert deshalb:
BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDS AM 30.SEPTEMBER 2026.
Digitalisierung, KI und Fachkräftemangel erfordern eine Infrastruktur für die Aus- und Weiterbildung in allen Wirtschaftsbereichen. Die Duale Ausbildung ist neben der akademischen Bildung von besonderer Bedeutung, insbesondere im Handwerk. Deshalb fordert die Mittelstands- und Wirtschaftsunion:
Die Haushaltsansätze bei BMWE und BMBFSFJ für die Investitionsförderung der Bildungsstätten des Handwerks sind in den kommenden Jahren spürbar und verlässlich zu erhöhen. Der für 2027 vorgesehene Rückgang der Mittel ist zu verhindern; stattdessen ist ein kontinuierlicher Aufwuchs um rund 50 Prozent auf mindestens 220 Mio. Euro jährlich bis 2030 sicherzustellen, um den bundesweiten Investitionsstau von aktuell rund 3,8 Milliarden Euro zeitnah abzubauen.
Förderverfahren müssen schlank, schnell und flexibel und möglichst bundesweit einheitlich ausgestaltet werden, so dass sie eine zeitnahe Beschaffung ermöglichen, damit die Bildungsstätten des Handwerks auf veränderte Kosten- und Technikentwicklungen reagieren können.
Förderungen müssen aufgrund der veränderten Anforderungen an die berufliche Bildung über die bloße Anschaffung hinaus auch Betrieb, Wartung sowie die fortlaufende Qualifizierung des Personals berücksichtigen, damit die Bildungsstätten des Handwerks weiterhin moderne Berufsbildung anbieten können.
Die hieraus entstehenden Mehrausgaben sind vollständig innerhalb des Etats des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gegenzufinanzieren. Dauerhafte Investitionen in die Infrastruktur der beruflichen Bildung sollen gegenüber kleinteiligen Förder-, Beratungs- und Netzwerkprogrammen Priorität erhalten.
BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDS AM 30.SEPTEMBER 2026.
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist das Grundgesetz der Sozialen Marktwirtschaft. Starker Wettbewerb braucht einen starken, aber klar begrenzten Rechtsrahmen. Kartellbehörden müssen Kartelle und den Missbrauch von Marktmacht wirksam verfolgen können. Sie dürfen jedoch nicht ohne Rechtsverstoß zum politischen Gestalter von Märkten werden. Die 12. GWB-Novelle muss deshalb für mehr Wettbewerb, weniger Bürokratie und mehr Rechtssicherheit genutzt werden. Unser Leitbild ist die Soziale Marktwirtschaft: Der Staat setzt die Spielregeln und sorgt dafür, dass sie eingehalten werden. Wer am Markt gewinnt, entscheiden weder Politik noch Kartellbe-hörde – sondern Leistung, Innovation und die Verbraucher.
BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDS VOM 25. JUNI 2026
Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) fordert , in einem ersten Schritt die akuten finanziellen Defizite über Ausgabenkonsolidierungen zu beheben. In einem zweiten Schritt braucht es eine wirksame, generationengerechte und langfristig tragfähige Finanzierung der Pflege.
BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDS VOM 25. Juli 2026
Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion fordert die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für die rechtliche Absicherung und Entbürokratisierung dezentraler Stromversorgung durch gewerbliche, industrielle und im Quartier gelegene Kundenanlagen einzusetzen. Dies erfordert eine gezielte Anpassung der europäischen Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie, um praxisferne Regulierungslasten abzuwenden.
BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDS VOM 25. Juli 2026
Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) fordert die Fraktion der CDU/CSU auf, im parlamentarischen Verfahren des Gebäudemodernisierungsgesetzes die vorgesehene Kostenaufteilung zwischen Vermietern und Mietern für Bestandsgebäude vollständig zu streichen. Zumindest muss für private Kleinvermieter eine Härtefallregelung geschaffen werden, die greift, wenn alternative Heiztechnologien aktuell technisch nicht verfügbar, wirtschaftlich unzumutbar oder rechtlich ausgeschlossen sind.
BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDS VOM 25. Juli 2026
Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) hält es für erforderlich,
1. dass die BNetzA die Abschreibungsvorgaben entsprechend der neuen Rechtslage anpasst. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz werden die Gasnetze auch in Zukunft gebraucht;
2. dass die Bundesregierung staatlich induzierte Kostenanteile bei Gasnetzentgelten auf ein Minimum reduziert