Die MIT bezieht Position. Geleitet von einem klaren ordnungspolitischen Kompass bringen wir uns aktiv in aktuelle politische Diskussionen ein, geben wichtige wirtschaftspolitische Impulse und entwickeln Visionen für unser Land. Beschlüsse, Positionspapiere, Erklärungen und Stellungnahmen des MIT-Bundesvorstands finden Sie in unserem digitalen Beschlussbuch.
· Die Schuldenbremse muss bestehen bleiben und rechtstreu angewendet werden. Die Regeln dürfen nicht aufgeweicht werden. Vorgesehene Tilgungsverpflichtungen müssen umgesetzt werden. · Die Ausnahmen in Krisenfällen müssen klar definiert und abschließend geregelt werden. Sichtbar gewordene Gestaltungslücken zur Umgehung der Schuldenbremse müssen geschlossen werden. Ausnahmen müssen im betreffenden Haushaltsgesetz klar bezeichnet werden (entsprechend Art. 19. Abs. 1 Satz 2 GG) · Die impliziten Staatsschulden (z.B. Sondervermögen, Pensionsverpflichtungen, Haftung für Betriebe mit staatlichen Anteilen) sind regelmäßig transparent und vollständig auszuweisen, um künftige Belastungen zu verdeutlichen.
II. Transparenter Umgang mit Sondervermögen und Nachtragshaushalten
· Nicht jede unvorhergesehene wirtschaftliche oder politische Entwicklung darf zur Rechtfertigung für Sondervermögen und Schattenhaushalte als Notsituation deklariert werden. Bei unerwarteten Herausforderungen ist die Politik gefordert, Haushalte entsprechend der angepassten Lage zu überprüfen, Prioritäten zu setzen und ggf. den Rotstift anzusetzen, die notwendigen Ausgaben aber im Haushalt zu veranschlagen. · Zukunftsaufgaben müssen ebenso aus dem Kernhaushalt finanziert werden. Eine neue Gemeinschaftsaufgabe „Klimaschutz“ soll hierfür die Grundlage bilden. · Sondervermögen dürfen nur in Ausnahmefällen und nur zum Zweck der Abwendung von akuten Notlagen eingerichtet werden, deren Bewältigung nicht im Kernhaushalt abgebildet werden kann. Eine solche Notlage darf weder vorhersehbar noch abwendbar gewesen sein. Politische Versäumnisse rechtfertigen keine Sondervermögen. · Sondervermögen müssen, soweit möglich, aus echtem Vermögen gebildet werden, das zuvor aus Rücklagen gebildet wurde. Soweit dies nicht möglich ist, sind Zuwendungen Dritter (andere Bundesländer, Bund, EU) oder Unternehmensbeteiligungen oder Immobilienvermögen zur Finanzierung heranzuziehen. Nur, sofern auch dies nicht möglich ist, dürfen Sondervermögen über die Aufnahme von Schulden finanziert werden. Diese sind entsprechend eines verbindlichen Tilgungsplans zurückzuzahlen. Parlamentarisch bewilligtes Sondervermögen darf nicht für andere Zwecke umgewidmet werden. Sobald der Zweck der Kreditbewilligung (Abwendung einer spezifischen Notlage) wegfällt, sind die noch nicht ausgeschöpften Mittel zur Schuldentilgung einzusetzen, Kreditermächtigungen dürfen nicht weiter in Anspruch genommen werden und sind durch den Bundestag aufzuheben. Für die im Rahmen von Sondervermögen und Nebenhaushalten eingegangenen Kreditermächtigungen bedarf es eines im Vorfeld festgelegten Tilgungspfades. Die Tilgungsregel sollen sich an der Wachstumsrate des Bruttoinlandprodukts aus dem Vorjahr orientieren. Um langfristig eine stabile und automatisch geregelte Rückzahlquote erreichen zu können, sollen Sockelbeträge, die bspw. alle fünf Jahre erreicht sein müssen, den Tilgungspfad bestimmen.
III. Einhaltung von Haushaltsgrundsätzen und klare föderale Finanzbeziehungen
· Eine übergeordnete Ebene sollte eine Aufgabe nur an sich ziehen, wenn sie von der untergeordneten nicht erfüllt werden kann (Subsidiaritätsprinzip). · Die Kosten für die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe müssen von der gleichen öffentlichen Einheit finanziert werden, die darüber entscheidet, wie diese Aufgabe zu erfüllen ist (Konnexitätsgrundsatz). Darüber hinaus ist anzustreben, dass nicht nur Entscheidungsträger und Steuerzahler, sondern auch Nutznießer der Ausgaben zur jeweils gleichen öffentlichen Einheit gehören (Institutionelle Kongruenz). · Auch angesichts von Notlagen müssen die Grundsätze der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit konsequent eingehalten werden. Alle Einnahmen und Ausgaben des Staates müssen auf jeder föderalen Ebene im Haushalt inkl. Nachtragshaushalte abgebildet werden. · Im Falle der nachträglichen verfassungsgerichtlichen Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Haushaltes müssen geeignete Sanktionsmöglichkeiten geschaffen werden, die der Gerichtsentscheidung tatsächliche Durchschlagskraft in der Politik verleihen. · Die gemeinsame Finanzierung von Ausgaben durch verschiedene Gebietskörperschaften (Mischfinanzierung) muss abgebaut werden und ist grundsätzlich zu vermeiden. Mischfinanzierung führt zu Intransparenz, unklaren Verantwortlichkeiten und senkt den Anreiz zur sparsamen Mittelverwendung. Mischfinanzierung beschneidet außerdem das Budgetrecht anderer Länder oder Kommunen. · Anstelle von Mischfinanzierungen sollen die Anteile von Bund und Ländern am Steueraufkommen neu bemessen werden. Im Rahmen der bestehenden Finanzverfassung kann das über die Anteile am Aufkommen der Mehrwertsteuer erfolgen, langfristig sollten die steuerrechtlichen Gesetzgebungskompetenzen im Sinne einer klareren Aufgabentrennung der Gebietskörperschaften neu geregelt werden.
Die CDU fordert das Beschäftigungsverbot in der Zeitarbeit für Drittstaatsangehörige abzuschaffen. Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) verbietet Zeitarbeits- und Personalvermittlungsunternehmen weitgehend die Rekrutierung von Personen aus Nicht-EU-Ländern. Der Bundesagentur für Arbeit (BA) ist es untersagt, der Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Ausübung einer Beschäftigung zuzustimmen. Dieses Zustimmungsverbot nach § 40 Absatz 1 Nummer 2 AufenthG sollte daher ersatzlos gestrichen werden.
• Feiertage bedürfen des besonderen Schutzes. Streiks im unmittelbaren zeitlichen Umfeld bundesweiter Feiertage sind vor dem Hintergrund der Bedeutung dieser Tage für unser Land unverhältnismäßig, wenn diese Streiks primär zu Belastungen bei unbeteiligten Dritten führen, und sollten entsprechend untersagt werden. • Streiks, auch Warnstreiks, dürfen bei der kritischen Infrastruktur / Daseinsvorsorge (wie z. B. Flug-, Bahn- und Schiffsverkehr, Energie- und Wasserversorgung, Rettungsdienste) nur nach einem verbindlichen abgeschlossenen Schlichtungsverfahren durchgeführt werden. • Sämtliche Streiks in Bereichen der kritischen Infrastruktur / Daseinsvorsorge müssen mindestens vier Tage vorher angekündigt werden. • In Bereichen der kritischen Infrastruktur / Daseinsvorsorge soll ein Streik nur zulässig sein, wenn eine Grundversorgung aufrecht erhalten bleibt („Notdienstarbeiten“). • Streiks in der kritischen Infrastruktur / Daseinsvorsorge dürfen nur nach einer Urabstimmung mit einem Quorum von mindestens 50 Prozent aller Beschäftigten durchgeführt werden. • Zusätzlich soll die Beurteilung unverhältnismäßiger Streiks in diesem Bereich durch gesetzliche Regelbeispiele klarer gefasst werden. Die Regelbeispieltechnik belässt den Arbeitsgerichten den Spielraum für eine verhältnismäßige Anwendung im Einzelfall. Die Regelung ist also lediglich eine maßvolle Kodifizierung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.
Die CDU setzt sich dafür ein, dass spätestens mit Beginn der nächsten Wahlperiode eine Sperre für alle freien und freiwerdenden Stellen im Kanzleramt und in allen Bundesministerien beschlossen wird. Ausnahmen in sinnvoll begründeten Fällen bedürfen in jedem Einzelfall der Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags.
• Die Ausgaben in Deutschland für Forschung und Entwicklung liegen mit 3,13 Prozent (2020) weiterhin deutlich zu niedrig. Am Ziel, den Anteil der Ausgaben für F&E am BIP auf 3,5 Prozent zu erhöhen, muss unbedingt festgehalten werden. Die F&E-Ausgaben müssen in die Zukunft orientiert sein und die für Deutschland relevanten Schlüsseltechnologien adressieren, was ein systematisches Monitoring (Technology Foresights) und den strategischen Aufbau eines entsprechenden Portfolios erfordert. Der Grundsatz der Technologieoffenheit muss konsequent beibehalten werden. • Allzu häufig stehen Kompetenzstreitigkeiten zwischen Ministerien der Erreichung von Innovations- und Forschungszielen im Weg. Anstatt Silodenken brauchen wir mehr interministerielle Zusammenarbeit. Um Forschungsförderung und Innovations¬program¬me schnell und zielgerichtet auszugestalten, sollten unter Federführung des Bundeskanzleramtes zeitlich befristete Projektarbeitsgruppen verschiedener Ministerien eingerichtet werden. Das Kanzleramt muss für jede Projektarbeitsgruppe die Kompetenzen der Ministerien bündeln und koordinieren. Die Einrichtung solcher Projektarbeitsgruppen ließe sich zügig und unkompliziert umsetzen. • Die Gründungs- und Transferinfrastruktur muss weiter ausgebaut und effektiver gestaltet werden. In den letzten Jahren wurde viel in den Ausbau der Gründungs- und Innovationsförderung in der Wissenschaft investiert. Trotzdem gelingt es nicht, stärker von der Forschung in die Anwendung zu kommen. Die Förder- und Transferlandschaft ist aus Sicht von KMU zu kleinteilig und unübersichtlich, viele Programme sind nicht ausreichend aufeinander abgestimmt. Auch bei Professionalisierung und Digitalisierung hinken die Transferstrukturen hinterher. Bestehende Angebote an die Wissenschaft sind zu schärfen und stärker auf den Weg zur Marktreife auszurichten. Derartige Förderprojekte sollten von Vertretern des Mittelstands begleitet und die Ergebnisse stärker nachgehalten werden, damit der Weg in die Anwendung auch wirklich gelingt (Output-Evaluierung). • Gründungen, Startups und auch Betriebsübernahmen müssen noch stärker Bestandteil der Forschungs- und Innovationspolitik werden. Neu gegründete Unternehmen sind der Mittelstand von morgen und sollten nach der Gründung durch entsprechende Programme weiter unterstützt werden. Ausgründungen aus der Wissenschaft spielen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung von Forschungsergebnissen in Innovationen und leisten einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung unserer Wettbewerbsfähigkeit. Der Transfer von IP (Intellectual Property) aus den wissenschaftlichen Einrichtungen in die Ausgründungen muss erleichtert werden. Die Rahmenbedingungen für Gründungen, Betriebsübernahmen und die Vergabe von Risikokapital müssen weiter verbessert und möglichst bürokratiearm ausgestaltet werden. Kosten und Dauer von Unternehmensgründungen und Betriebsübergaben müssen weiter sinken. • Zur Verbesserung des Technologietransfers zwischen Universitäten und KMU ist die Gründung einer staatlichen Agentur nach dem Vorbild Kanadas, Israels oder Finnlands zu prüfen. Bei der Ausgestaltung kann an die Planungen für eine Deutsche Agentur für Transfer und Innovation (DATI) angeknüpft werden. Aufgabe einer solchen Agentur sollte die Förderung und Umsetzung von Technologietransfer sein. Hierzu gehören die Vermittlung von Kontakten zwischen KMU bzw. Start-up-Unternehmen und Forschern, sowie die Finanzierung von Projekten und Unternehmen, die Forschungsergebnisse zur Marktreife führen wollen (z.B. mit Wagniskapital). Dabei sollte auch der Informationsfluss hinsichtlich Leistungen und Bedarfen von den KMU in Richtung der Hochschulen verbessert werden. Die Zusammenarbeit zwischen den Akteuren (Wirtschaft, Hochschulen für angewandte Wissenschaft, Universitäten, außeruniversitäre Institute, F&E-unterstützende Stiftungen) muss effektiver werden. Die mittelständische Wirtschaft muss in Planung und Durchführung von Fördermaßnahmen einbezogen sein. Die Finanzausstattung erfordert die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel und darf in keiner Weise zu Lasten bereits bestehender F&E-Infrastruktur erfolgen. • Die Fördermöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen müssen ausgebaut werden. Eine vereinfachte und überschaubare Förderlandschaft muss einen lückenlosen Übergang von der Forschung bis zur Anwendung ermöglichen. Der Mittelstand spielt eine zentrale Rolle auf dem Weg zur Marktreife. Die Unternehmen kennen die Anwendungsmöglichkeiten, die industriellen Zusammenhänge, die Anforderungen und Kundenwünsche. Die Weiterführung des Zentralen Innovationsprogramms für den Mittelstand (ZIM) ist zu begrüßen, das Budget muss aber erheblich erhöht werden. Darüber hinaus sollen auch andere Programme wie die industrielle Gemeinschaftsforschung weiter gestärkt werden. Bei größeren Verbundvorhaben von Forschung und Industrie sollte eine Beteiligung von KMU verpflichtend sein. Die Einführung der steuerlichen Forschungsförderung war ein wichtiges Signal zur Stärkung der Innovationsanstrengungen von KMU. Zugangsbarrieren müssen beseitigt werden, auch, indem das Instrument stärker beworben wird. • Der Zugang von KMU zu wissenschaftlichen Veröffentlichungen muss verbessert werden. Der Mittelstand profitiert von der Verfügbarkeit von Publikation in Open Access-Plattformen. Viele Zuwendungsgeber wie das BMBF oder die EU-Kommission verlangen bereits die Publikation von Forschungsergebnissen über solche Plattformen. Die Publikation über Open Access-Plattformen muss weiter gefördert werden. Hierbei muss auch dafür gesorgt werden, dass die Informationen so aufbereitet sind, dass sie von KMU gefunden und verwertet werden können. KMU sollten aktiv auf Open Access-Plattformen aufmerksam gemacht werden. • Das Potenzial von Normen und Standards bei Förderprogrammen muss zur Stärkung von Innovationen und für einen gezielteren Transfer besser ausgeschöpft werden. Um die Verwertung von Projektergebnissen zu verbessern, muss das Bewusstsein für die wirtschaftliche Bedeutung von Normen und Standards geschaffen werden. Neben dem Schutz von geistigem Eigentum (Patentierung) müssen auch die Chancen im Bereich Normung und Standardisierung ausgelotet werden. Fester Bestandteil von F&E-Strategien für wichtige Zukunftstechnologiefelder muss immer auch eine Normungsstrategie sein. Normungsbedingte Kosten sollten Bestandteil von F&E-Förderprogrammen sein. Die Mitarbeit von KMU und KMU-Verbänden in Normungsgremien muss ausgebaut werden. • Lokale und regionale Transferverbünde müssen gestärkt und führende Cluster herausgebildet werden. Hierbei sollten Hochschulen für angewandte Wissenschaften eine zentrale und federführende Funktion erhalten. Zur Stärkung bestehender regionaler Kooperationen zwischen Mittelstand und Wissenschaft über Branchennetzwerke sollten auch die Regionalförderung sowie Clusterwettbewerbe weiterentwickelt werden. • B2B-Plattformen sind digitale Marktplätze für Unternehmen, beispielsweise die Handelsplattform für Stahlprodukte XOM Material. Diese Plattformen bieten KMU große Chancen, aber es gibt große Zugangshindernisse. Der Staat muss KMU bei der Nutzung von B2B-Plattformen aktiv unterstützen, etwa durch Schulungsangebote und Kostenübernahmen für KMU. • Die Kapazitäten im Bereich der MINT-Fächer in den Schulen müssen ausgebaut werden. Die schulische Ausbildung muss verstärkt die individuellen Fähigkeiten in den Blick nehmen. Moderne digitale Unterrichtsmethoden müssen genutzt werden, um den Unterricht zielgerichtet auf diese persönlichen Stärken auszurichten. Forschergeist und unternehmerisches Denken müssen zur persönlichen Profilbildung in der Schule gehören. Hierzu müssen auch die Anforderungen von KMU stärker in der Ausbildung für Fachkräfte berücksichtigt werden, denn Innovationen brauchen Fachkräfte, die sie umsetzen. Die Berufsorientierung für Schüler muss besser werden. Schon in der Schule muss das Interesse an Handwerks- und MINT-Berufen geweckt und mit Schnuppertagen und Praktika vertieft werden. Eltern müssen über die Angebote informiert werden. Die Gleichwertigkeit der Dualen Ausbildung und des akademischen Studiums bei Erreichen entsprechender Abschlüsse muss allgemeine Kenntnis erlangen.