Die MIT bezieht Position. Geleitet von einem klaren ordnungspolitischen Kompass bringen wir uns aktiv in aktuelle politische Diskussionen ein, geben wichtige wirtschaftspolitische Impulse und entwickeln Visionen für unser Land. Beschlüsse, Positionspapiere, Erklärungen und Stellungnahmen des MIT-Bundesvorstands finden Sie in unserem digitalen Beschlussbuch.
Die Staatsquote in Deutschland hat mit 49,5 % einen besorgniserregenden Höchststand erreicht. Fast die Hälfte der gesamten Wirtschaftsleistung wird inzwischen durch staatliche Ausgaben umverteilt. In ihrem Frühjahrsgutachten sagen die führenden Forschungsinstitute für Deutschland im laufenden Jahr ein Überschreiten der 50-Prozent-Marke voraus. 2026 soll die Staatsquote auf mehr als 51 Prozent klettern. Diese Entwicklung ist nicht nur fiskalisch riskant, sondern auch ordnungspolitisch gefährlich. Denn je weiter sich der Staat in wirtschaftliche und gesellschaftliche Prozesse hinein ausdehnt, desto mehr verdrängt er Eigenverantwortung, unternehmerische Initiative und individuelle Freiheit. Schon Helmut Kohl warnte: „Bei einer Staatsquote von 50 Prozent beginnt der Sozialismus“. Eine Senkung der Staatsquote kann nicht durch rein buchhalterische Maßnahmen oder Lastenverschiebung innerhalb des Staatssektors erreicht werden – insbesondere nicht durch steigende Beitragssätze oder ausgedehnte Bemessungsgrundlagen in der Sozialversicherung, die Bürger und Betriebe zusätzlich belasten. Vielmehr braucht es strukturelle Reformen im Sozialsystem, in der Verwaltung und in der Förderpolitik. Ohne grundlegende Neupriorisierung und eine Rückbesinnung auf das Subsidiaritätsprinzip bleibt jede Quote eine bloße Rechengröße – ohne echte Effizienzgewinne und Entlastungen für Gesellschaft und Wirtschaft. Die Rolle des Staates muss neu bestimmt werden: Vom immer weiter expandierenden Akteur zurück zum schlanken, effizienten Ordnungsrahmen. Die Soziale Marktwirtschaft lebt vom freien Spiel der Kräfte – nicht von permanenten staatlichen Eingriffen. Die Bundesregierung muss dem stetigen Anstieg der Staatsquote entschieden entgegenwirken und die staatliche Ausgabenpolitik künftig konsequent an den Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft, der Haushaltsdisziplin und der Eigenverantwortung ausrichten. Eine wirksame Begrenzung der Staatsquote setzt dabei tiefgreifende Strukturreformen voraus – nicht bloße Ausgabenkürzungen auf Kosten von Beitragszahlern oder künftigen Generationen.
Die neue Bundesregierung bringt mit den Turbo-Abschreibungen, der Senkung der Energiepreise und dem umfangreichen Bürokratieabbau wichtige Maßnahmen zur Stärkung des Standorts Deutschland auf dem Weg. Noch weiter reichende Entlastungen sind aufgrund der angespannten Kassenlage des Bundes derzeit nicht geplant. Laut der jüngsten Prognose des Arbeitskreises Steuerschätzung werden Bund, Länder und Kommunen im Jahr 2026 knapp 1.006 Mrd. Euro einnehmen. Zwar wären das rund 19,1 Mrd. Euro weniger als bisher prognostiziert – dennoch darf der Abbau von Belastungen des Mittelstands nicht aus dem Blickfeld geraten.
Die kommunalen Finanzen sind seit Jahren enorm unter Druck. Zahlreiche Kommunen können ihre Haushalte nicht mehr ausgleichen und nehmen immer neue Kassenkredite auf, die eigentlich nur zur kurzfristigen Liquiditätssicherung gedacht sind. Ziel muss es sein, die Aufgabenteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden wieder klar zu ordnen und die Aufgabenwahrnehmung auf allen Ebenen auskömmlich zu finanzieren. Der Bund und auch die Länder übertragen den Kommunen immer wieder neue Aufgaben, teilweise mit Anschlussfinanzierungen oder indem die Anforderungen an die bestehenden Aufgaben der Kommunen vergrößert werden. Dadurch entstehen den Kommunen häufig Kosten, ohne dass für die Finanzierung gesorgt wäre. Gerade die sozialen Aufgaben und die Aufgaben der Jugendhilfe sind stark gestiegen. Zusätzliche Leistungen und gestiegene Fallzahlen lassen die Kosten stärker steigen, als die Einnahmen anwachsen.
Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion fordert den Verzicht auf eine (Wieder-) Einführung irgendeiner Form der Vermögensbesteuerung, weil dadurch die Rahmenbedingungen für die Unternehmen am Standort Deutschland weiter verschlechtert würden.
Kaum eine Steuer wird politisch so stark diskutiert wie die Erbschaftsteuer. Einige betrachten die aktuellen Belastungen der Steuerpflichtigen als “viel zu gering”, andere halten sie für “viel zu hoch”. Derzeit ist das ErbStG erneut Gegenstand von Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Unter anderem wird geprüft, ob die derzeitige Rechtslage zur Erbschaftsteuer auf Privatvermögen (hier Aktiendepots) im Ver¬gleich zur begünstigten Besteuerung von Betriebsvermögen verfassungswidrig ist (1 BvR 804/22).
Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) setzt sich seit jeher für ein Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht ein, das einen Interessenausgleich zwischen Eigentum und sozialer Bindung des Eigentums schafft – und dabei die mittelständischen (Familien-)Unternehmen nicht in ihrer Substanz schwächt.
BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDS VOM 24. MAI 2025
Die mangelnde Digitalisierung stellt eine erhebliche Herausforderung für den deutschen Mittelstand dar. Unternehmen, die in digitale Technologien und Prozesse investieren, profitieren von höherer Effizienz, Kosteneinsparungen und Wettbewerbsvorteilen. Viele mittelständische Betriebe verpassen jedoch diese Chancen und kämpfen mit veralteten Strukturen, fehlendem Fachpersonal und unzureichender digitaler Infrastruktur. Dies führt zu einem geringen Produktivitätswachstum und gefährdet damit die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands auf heimischer und globaler Ebene. Hinzu kommt die mangelnde Digitalisierung der Verwaltung, die erhebliche Belastungen für den Mittelstand verursacht. Hier eine schnelle und durchgreifende Verbesserung zu erzielen, muss oberste Maxime öffentlichen Handelns werden, um dem Mittelstand mehr Zeit und Freiheit für unternehmerisches Handeln zu ermöglichen. Nur durch entschiedenes Handeln in allen diesen Bereichen kann der deutsche Mittelstand seine traditionell starke Rolle in Wirtschaft und Gesellschaft bewahren und im internationalen Wettbewerb bestehen.
Die Bundesregierung muss die nationalen Rahmenbedingungen für den Luftverkehrsstandort verbessern und den Luftfahrtstandort Deutschland wieder wettbewerbsfähig machen.
BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDS VOM 28. JANUAR 2025.
Die deutsche Wirtschaft benötigt Impulse für mehr Wachstum. In der Stärkung der Kreislaufwirtschaft sieht die Mittelstands- und Wirtschaftsunion große Chancen nicht nur für Wirtschaftswachstum, sondern auch für Energiesicherheit und Klimaschutz. Eine leistungsfähige Kreislaufwirtschaft ist wichtige Vorbedingung, um die Herausforderungen der Zukunft bewältigen zu können. Jetzt müssen Weichen gestellt werden, um die Kreislaufwirtschaft in ein marktwirtschaftliches Gesamtkonzept zu führen. Der Mittelstand ist auf neuen Schwung zur Expansion im Binnen- und Weltmarkt angewiesen. Produktions- und Umwelttechniken aus Deutschland haben international einen hohen Stellenwert. Der Ausbau der Kreislaufwirtschaft in Deutschland wird im Transformationsprozess ein notwendiger Schritt zur Ressourcenbereitstellung werden und kann dadurch einen wichtigen Beitrag zu höherer Nachfrage in den Märkten leisten.
Bezahlbarkeit, Klimaneutralität und Versorgungssicherheit. Dies sind die drei Parameter des Dreiecks der Energieversorgung, das die Basis der deutschen Energiepolitik bildet bzw. bilden muss.
Günstige und zunehmend klimaneutrale Energie ist weitgehend unbestritten das Ziel. Entscheidend ist aber die Versorgungssicherheit im erneuerbaren Energiesystem des 21. Jahrhunderts.
Bisher bezog sich der Begriff der Versorgungssicherheit nahezu ausschließlich auf das Stromnetz. Mehr und mehr rücken die notwendigen Voraussetzungen für die Gewährleistung von Versorgungssicherheit in den Fokus. Dazu zählt nicht nur eine stets gesicherte Stromversorgung, sondern auch eine bedarfsgerechte Energieversorgung aller Endverbraucher insgesamt.
Ein versorgungssicheres System liegt demnach dann vor, wenn eine kontinuierliche, bedarfsgerechte Energieversorgung des Endverbrauchers gesichert ist.
Gesicherte Kraftwerksleistung wird in einem zunehmend auf volatiler Einspeisung basierenden erneuerbaren Strommarkt von herausragender Bedeutung sein. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat daher bereits im Jahr 2022 mit ersten Überlegungen zur Kraftwerksstrategie und einem neuen Strommarktdesign begonnen.
Die Energiewirtschaft hat auf diese Vorschläge jedoch mit großer Skepsis reagiert, denn die vom BMWK vorgelegten Vorschläge würden zu einer deutlichen Erhöhung der Komplexität und einem planwirtschaftlichen Einsatz grundlastfähiger Kraftwerkskapazitäten – die aktuell nicht ausreichend vorhanden sind - führen.
Da immer mehr alte Kraftwerkskapazitäten aus Kohle abgeschaltet werden und der Atomausstieg zumindest aktuell komplett vollzogen ist, braucht es neue Kraftwerkskapazitäten die grundlastfähig einspeisen können.
Fest steht, die deutsche Industrie und insbesondere der Mittelstand können nicht abhängig von der volatilen Einspeisung von Sonnen- und Windkraft produzieren. Sie sind auf eine kontinuierliche Versorgung mit Energie angewiesen. Der Ausbau neuer grundlastfähiger Kraftwerke ist daher zur Aufrechterhaltung der industriellen Wertschöpfung am Standort Deutschland unverzichtbar.