Um den deutschen Mittelstand im Bereich Digitalisierung zu stärken, fordert die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT):
1. Die deutsche Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) muss auf das europäische Maß zurückgenommen werden. Die in vielen Bereichen vorhandene Übererfüllung (‚goldplating‘) ist ein massives Hemmnis für die deutsche Wirtschaft und verhindert so zukunftsweisende Fortschritte. In einem nächsten Schritt halten wir eine Evaluierung für erforderlich, ob die DSGVO der weiteren Entwicklung von Geschäftsmodellen im europäischen Wirtschaftsraum dienlich ist oder auf EU-Ebene verfassungskonform angepasst werden muss.
2. Verlässlicher Rechtsrahmen für die Datenökonomie:
Hinsichtlich der Datenökonomie bedarf es eines verlässlichen Rechtsrahmens mit klaren, wettbewerbsfähigen, international abgestimmten Bedingungen, innerhalb dessen Datenverarbeitung möglich ist und gleichzeitig die berechtigten Schutzinteressen von Bürgern und Unternehmen gesichert werden. Bei der Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Datenökonomie sind Kohärenz und Konsistenz mit den bestehenden Regelungen, z.B. der DSGVO, dringend erforderlich.
3. Belastungsmoratorium: Alle Berichtspflichten gehören auf den Prüfstand. Neue Berichts- und Meldepflichten, die nicht digital zu erfüllen sind, dürfen nicht mehr Gesetz werden. Digitale Anforderungen an die Unternehmen, die von den Behörden selbst nicht umgesetzt werden, müssen auch zu einer Aussetzung der Fristen für die Unternehmen führen (Bsp. E-Akte für Gerichte, E-Rechnung für das Finanzamt).
4. Leitlinien für die Digitalwirtschaft: Die Vorgaben für die Digitalwirtschaft müssen so gestaltet sein, dass Innovation, Forschung und die Weiterentwicklung von Geschäftsmodellen oberste Priorität haben. Einheitliche, innovationsfreundliche Regeln auf EU-Ebene vermeiden einen regulatorischen Flickenteppich und schaffen Synergien im Binnenmarkt. Eine Benachteiligung gegenüber Unternehmen aus dem europäischen und außereuropäischen Ausland beeinträchtigt die internationale Wettbewerbsfähigkeit und ist zu vermeiden.
5. Bürokratie: Ein Länderübergreifendes Einheitsregister (Bsp. Norwegen) für Unternehmensdaten muss schnellstmöglich umgesetzt werden, diese Daten müssen von der Unternehmensgründung, über Förderanträge bis zur Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen einmalig erfasst und gültig sein. Der Föderalismus kommt hier an seine Grenzen; ein Land sollte eine Führungsrolle auf Zeit einnehmen. Das „Once-Only-Prinzip“ muss umgesetzt werden.
6. Öffentliche Vergabe: Die Vergabeprozesse der öffentlichen Verwaltung sind zu aufwendig und kompliziert. Dadurch ist für KMUs eine Teilnahme nur sehr bedingt möglich. Allein für den ersten Schritt im Vergabeprozess, mit dem noch lange keine Vergabe verbunden ist, fallen oftmals bis zu zehn Arbeitsstunden an. Diese Belastung muss deutlich reduziert werden, wenn KMUs eine echte Chance der Beteiligung haben sollen. Mit dem Once-Only-Prinzip und einem digitalen Einheitsregister können die Voraussetzungen hierfür geschaffen werden.
7. Verkürzung von Planungs- und Genehmigungsverfahren: Durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) sollten Standard-Prozesse in der Bearbeitung beschleunigt werden. Das hilft dem Mittelstand vor allem in der zeitlichen Planbarkeit. Zudem sollte eine Genehmigungsfiktion mit klar definierten, überschaubaren Frist implementiert werden, wenn die KI nicht zum Einsatz kommen kann. Insbesondere in der Entwicklung von Nischenprodukten, Branchen-lösungen und Zweitnutzen ist eine gezielte Förderung von KI erforderlich.
8. Bei der Einführung der „Digitalen Produktpässe“ ist auf Transparenz, once-only, only-digital und Muss-Standards auf möglichst geringem Niveau zu achten. Es darf keine deutsche Übererfüllung verlangt werden, die dem digitalen Nutzen widerspricht.
9. Digitale Bildung: Deutschland braucht mehr digital geschulten Nachwuchs. Hierzu sollten Informatik und digitale Bildung Pflichtfach an allen Schulen und Schulformen werden. Voraussetzung ist der dosierte Einsatz unter pädagogischen Gesichtspunkten und die Sicherstellung der Grundkompetenzen rechnen, lesen, schreiben.
10. Digitale Infrastruktur: Zur Verbesserung muss es einen flächendeckenden Ausbau von Breitband- und Mobilfunknetzen geben, insbesondere in ländlichen Regionen.
11. Technologische Netzwerke: Förderung von Kooperationen zwischen Mittelstand, Start-Ups und Forschungsinstituten, um den Wissensaustausch und die Innovationskraft zu stärken.
12. Cybersicherheit stärken: Unterstützung bei der Einführung von IT-Sicherheitsmaßnahmen, um Unternehmen vor Cyberangriffen zu schützen.
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