BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDS VOM 25. Juli 2026
Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion fordert die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für die rechtliche Absicherung und Entbürokratisierung dezentraler Stromversorgung durch gewerbliche, industrielle und im Quartier gelegene Kundenanlagen einzusetzen. Dies erfordert eine gezielte Anpassung der europäischen Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie, um praxisferne Regulierungslasten abzuwenden.
BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDS VOM 25. Juli 2026
Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) fordert die Fraktion der CDU/CSU auf, im parlamentarischen Verfahren des Gebäudemodernisierungsgesetzes die vorgesehene Kostenaufteilung zwischen Vermietern und Mietern für Bestandsgebäude vollständig zu streichen. Zumindest muss für private Kleinvermieter eine Härtefallregelung geschaffen werden, die greift, wenn alternative Heiztechnologien aktuell technisch nicht verfügbar, wirtschaftlich unzumutbar oder rechtlich ausgeschlossen sind.
BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDS VOM 25. Juli 2026
Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) hält es für erforderlich,
1. dass die BNetzA die Abschreibungsvorgaben entsprechend der neuen Rechtslage anpasst. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz werden die Gasnetze auch in Zukunft gebraucht;
2. dass die Bundesregierung staatlich induzierte Kostenanteile bei Gasnetzentgelten auf ein Minimum reduziert
BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDS VOM 25. Juli 2026
Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion fordert die Bundesregierung auf, über die zum 1. Juli 2026 beschlossene Entlastung hinaus weitere strukturelle Standortnachteile des deutschen Luftverkehrs konsequent abzuwenden. Dies bedarf einer gesetzlich verankerten, stufenweisen Reduzierung der nationalen Luftverkehrssteuer sowie einer wettbewerbsneutralen Ausgestaltung des europäischen Emissionshandels (EU-ETS). Zusätzlich bedarf es einer Reduzierung der staatlich induzierten Standortkosten wie die Luftsicherheitsgebühr und die...
BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDS VOM 17./18. APRIL 2026
Strom ist teuer in Deutschland. Erneuerbare Energien können Strompreise nur dann senken, wenn sie in großem Umfang da sind. Die Volatilität ihrer Einspeisung ist jedoch hoch. Zudem gibt es Dunkelflauten, in denen mit Photovoltaik und Windkraft nur wenig oder gar nicht Strom erzeugt werden kann. Gerade dann kommt es zu extremen Preisspitzen, wenn steuerbare Kraftwerke knapp sind. Das ist im langfristigen Strompreis eingepreist.
BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDS VOM 17./18. APRIL 2026
Die Lkw-Maut ist die streckenbezogene Abgabe für schwere Nutzfahrzeuge auf Bundesfernstraßen und damit ein zentrales verkehrs- und klimapolitisches Steuerungsinstrument des Bundes. Sie dient dazu, die Nutzung der Straßeninfrastruktur durch schwere Nutzfahrzeuge verursachergerecht zu bepreisen und zugleich Anreize für emissionsärmere Transporte zu setzen. Neben den Infrastrukturkosten umfasst die Maut deshalb auch Komponenten für Lärmbelastung, Luftverschmutzung und CO2-Emissionen.
BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDS VOM 17./18. APRIL 2026
Die Regierung hat in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen, das Heizungsgesetz abzuschaffen. Die Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes, kurz GEG, bedarf einer tiefgreifenden Überarbeitung, die sich an den Prinzipien der Technologieoffenheit, Flexibilität und Praktikabilität statt an einseitigen Technologievorgaben und strikten Priorisierungen orientiert. Das derzeit geltende GEG engt die Erfüllungsoptionen ein und belastet den Mittelstand mit weiterer unpraktikabler Bürokratie. Dementsprechend muss das...
BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDS VOM 17./18. APRIL 2026
Klimaschutz muss marktwirtschaftlich funktionieren Grundsätzlich ist die CO2-Bepreisung ein zielführendes Instrument. Notwendig für eine Wirkung, die den internationalen Wettbewerb nicht verzerrt, ist jedoch eine möglichst breite Anwendung, in möglichst vielen Ländern, möglichst global. Die aktuellen politischen Weichenstellungen gefährden die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie massiv. Der vorgesehene Auslauf der Zertifikate bis 2039, wie im Rahmen von Fit for 55 und dem ETS-Reformpaket beschlossen...
BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDS VOM 17./18. APRIL 2026
Erneuerbare Energien decken mittlerweile knapp 55% des deutschen Bruttostromverbrauchs und haben damit ihre Marktreife zweifelsfrei bewiesen. Das bisherige System des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), das als Anschubfinanzierung konzipiert war, ist in seiner jetzigen Form überholt. Da die Beihilfegenehmigung für das aktuelle EEG zum 31. Dezember 2026 ausläuft, ist eine grundlegende Novellierung zwingend erforderlich, um den Übergang in eine marktwirtschaftliche Energiewelt zu vollziehen.
BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDS VOM 17./18. APRIL 2026
Im November 2025 einigten sich die EU-Mitgliedsstaaten, die Europäische Kommission und das Europäische Parlament im Rahmen des Klimaziels für 2040 auf eine Verschiebung des EU-ETS 2, mit dessen Einführung unabhängig vom bereits bestehenden Emissionshandelssystem CO2-Emissionen aus der Verbrennung von Kraft- und Brennstoffen in Gebäuden, im Straßenverkehr und in der mittelständischen Industrie bepreist werden sollen. Die EU sollte sich intensiv für internationale Vereinbarungen zum Emissionshandel einsetzen, da...