Die MIT bezieht Position. Geleitet von einem klaren ordnungspolitischen Kompass bringen wir uns aktiv in aktuelle politische Diskussionen ein, geben wichtige wirtschaftspolitische Impulse und entwickeln Visionen für unser Land. Beschlüsse, Positionspapiere, Erklärungen und Stellungnahmen des MIT-Bundesvorstands finden Sie in unserem digitalen Beschlussbuch.
§ 76 SGB-V lautet: (1) Die Versicherten können unter den zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Ärzten, den medizinischen Versorgungszentren, den ermächtigten Ärzten, den ermächtigten oder nach § 116b an der ambulanten Versorgung teilnehmenden Einrichtungen, den Zahnkliniken der Krankenkassen, den Eigeneinrichtungen der Krankenkassen nach § 140 Abs. 2 Satz 2, den nach § 72a Abs. 3 vertraglich zur ärztlichen Behandlung verpflichteten Ärzten und Zahnärzten, den zum ambulanten Operieren zugelassenen Krankenhäusern sowie den Einrichtungen nach § 75 Abs. 9 frei wählen.
Der Bundesvorstand der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU spricht sich für den Regierungsentwurf zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) vom 3. August 2011 aus und lehnt die Anträge von SPD und Grünen ab, im Nahverkehr Planwirtschaft zum Maßstab der Genehmigungsentscheidung einzuführen und den Nahverkehrsplan zum Hebel gegen unternehmensinitiierte, eigenwirtschaftliche Linienverkehre zu instrumentalisieren.
Die Bundesregierung hat am 11.05.2011 den Entwurf für ein Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention (BT-Drs. 17/6804, „Gesetzentwurf“) vorgelegt.
Die Kommission Sozialpolitik empfiehlt dem MIT-Bundesvorstand den Antrag in der nachstehenden Fassung zu beschließen: Die MIT spricht sich dafür aus, den gesetzlichen Krankenkassen zu gestatten, für Existenzgründer zeitlich befristet niedrigere Beiträge als bisher zu gewähren.
Der medizinisch-technische Fortschritt und die demografische Entwicklung machen es erforderlich, die Leistungen der solidarisch finanzierten Krankenversicherung auf die medizinisch notwendige Grundversorgung zu konzentrieren und endlich auch den Weg von einem umlagefinanzierten System hin zu kapitalgedeckten Elementen in der Krankenversicherung zu beschreiten.
Es ist die primäre wirtschaftspolitische Aufgabe des Staates, die Wirtschaftsordnung sinnvoll zu gestalten, sie zu schützen und entsprechend den Erfordernissen der wirtschaftlichen Entwicklung fortzubilden.