Aktueller Status:
Der Beschluss wurde als
Der Beschluss wurde als Antrag der Mittelstands- und Wirtschaftsunion an den 36. Parteitag der CDU eingereicht.
Begründung:
Die Arbeit der Verwaltung muss zwingend auf ihre Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit ausgerichtet sein und dauerhaft, sicher und zukunftsorientiert ihre Leistung digital erbringen.
Eine klare Aufgabenkritik, Reduzierung von Komplexität und Zuständigkeiten und Konzentration auf die Pflichtaufgaben des Staates und die Einhaltung von Konnexitätsprinzips auf allen Ebenen sind dafür Voraussetzung.
Das Verwaltungshandeln muss im Wettbewerb mit den Besten auf der Welt standhalten (z.B. Gewerbeanmeldung Online in 18 Minuten)
Jedes Unternehmen, Verein oder Bürger muss unter einer Digitalen Identität alle Aufgaben erledigen können. Bis zum Ende des Jahres 2028 müssen alle Verwaltungsleistungen über Datenverarbeitungsschnittstellen von Unternehmen ausführbar sein, um so eine medienbruchfreie und rechtssichere Weiterverarbeitung in den digitalen Unternehmensanwendungen sicherzustellen. Die Verwaltung muss proaktiv handeln und Unternehmen und Bürger auf Wunsch aus dem bekannten Datenbestand ersichtlichen Zusammenhängen automatisch auf einzuhaltende Fristen hinweisen.
Die Kommunalverwaltung ist in Deutschland traditionell föderal und lokal als Dienstleister für den Bürger und die Wirtschaft aufgestellt. Hier muss dringend umgesteuert werden.
Neue Verwaltungsverfahren müssen gemäß des mittelständischen Bürokratieindex darstellen, wie durch Ihre Einführung sich die Aufwände für die Verfahrensbeteiligen entwickeln. Hierbei werden sowohl die Kosten des Unternehmens selbst, der Verwaltung und eventuell involvierter Dritte aufgezeigt. Diese Gesamtbetrachtung sollte im Sinne einer guten Wirksamkeit eines Verfahrens als das Hauptzuschlagskriterium für die Vergabe an Dienstleister der öffentlichen Verwaltung gelten. Hiermit würde ein Paradigmenwechsel mit einer Fokussierung auf die Wirksamkeit von Verwaltungsverfahren weg von der reinen Kostenbetrachtung der Anschaffungs- und Betriebskosten hin zu einer Nutzenbetrachtung stattfinden.
Dabei sind die Belange, Kosten und Effizienz (bei öffentlichen Verwaltungen, Unternehmen und Bürgern), Vollzug im Sinne der operativen Vollziehbarkeit sowie die Usability für Verwaltungsbeschäftigte, Unternehmen und Bürger besonders relevant. In diesen Reallaboren sollen die öffentlichen Verwaltungen, Wissenschaft, Wirtschaft und Bürger gehört werden, bevor ein landes- bzw. bundesweiter Roll-Out von Gesetzen mit hoher Tragweite stattfindet.
Bei der Entbürokratisierung müssen wir uns eher die Frage des „ob?“ stellen, bei der Digitalisierung die Frage des „wie“?
Die Antragskommission
Die Antragskommission empfiehlt dem 36. CDU-Parteitag die Überweisung.