Antragsfrist und Antragsversand Bundesmittelstandstag

Datum des Artikels 06.10.2025
Beschluss

Die Geschäftsordnung der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) soll wie folgt geändert werden:

1.  Die Antragsfrist des § 5 Absatz 1 Satz 3 der Geschäftsordnung soll künftig sechs statt vier Wochen betragen.

Alte Fassung § 5 Abs. 1:
„Anträge sind dem Bundesvorstand durch Verwendung des von der MIT bereitgestellten elektronischen Eingabesystems zuzuleiten. Sie können nur in begründeten Ausnahmefällen durch E-Mail oder schriftlich gestellt werden. Sie müssen spätestens vier Wochen vor dem BMT bei der MIT-Bundesgeschäftsstelle eingegangen sein.“

Neue Fassung § 5 Abs. 1:
„Anträge sind dem Bundesvorstand durch Verwendung des von der MIT bereitgestellten elektronischen Eingabesystems zuzuleiten. Sie können nur in begründeten Ausnahmefällen durch E-Mail oder schriftlich gestellt werden. Sie müssen spätestens sechs Wochen vor dem BMT bei der MIT-Bundesgeschäftsstelle eingegangen sein. Die Anträge sind der Antragskommission spätestens eine Woche vor der Sitzung der Antragskommission vorzulegen.“

2.  Der Vorlage der Anträge nach § 5 Abs. 2 der Geschäftsordnung soll künftig auch digital erfolgen dürfen.

Alte Fassung § 5 Abs. 2:
„Fristgemäß eingegangene Anträge sowie Anträge des Bundesvorstandes sollen den Delegierten zwei Wochen vor Beginn des BMT zugesandt werden, müssen aber in jedem Falle auf dem BMT als Drucksache vorliegen.“

Neue Fassung § 5 Abs. 2:
„Fristgemäß eingegangene Anträge sowie Anträge des Bundesvorstandes sollen den Delegierten zwei Wochen vor Beginn des BMT schriftlich oder auf elektronischem Wege (z. B. E-Mail) zugesandt werden, müssen aber in jedem Fall zu Beginn des BMT als Drucksache oder auf elektronischem Wege (z. B. E-Mail) vorliegen.“

 

Begründung:

zu 1:
Die Anzahl der fristgemäß eingereichten Anträge haben zum 17. Bundesmittelstandstag ein absolutes Rekordhoch erreicht. In diesem Jahr wurden mehr Anträge eingereicht als zu den letzten beiden Bundesmittelstandstagen zusammen. Die meisten Anträge werden zudem regelmäßig unmittelbar kurz vor Ende der Antragsfrist eingereicht. Dies führt zu einem enormen logistischen Aufwand in der Bundesgeschäftsstelle, deren Aufgabe es ist, die Sitzung der Antragskommission vorzubereiten. Um eine ordnungsgemäße Vorbereitung durch die Bundesgeschäftsstelle sowie eine angemessene Befassung der Antragskommission zu gewährleisten, ist es erforderlich, den Zeitraum zwischen Ende der Antragsfrist und Bundesmittelstandstag von vier auf sechs Wochen zu verlängern und damit an das Fristenregime der CDU Deutschlands anzugleichen (vgl. § 5 Abs. 1 Geschäftsordnung der CDU).

Dieser Sachverhalt war bei Antragsschluss noch nicht absehbar, insbesondere da der Großteil der Sachanträge erst wenige Tage bis Stunden vor Fristende in der Bundesgeschäftsstelle eingegangen ist.

zu 2:
Die aktuelle Regelung, dass Anträge zum BMT ausnahmslos als Drucksache vorliegen müssen, scheint wie aus der Zeit gefallen. Dies ist auch daran zu erkennen, dass u.a. die CDU Deutschlands bereits seit geraumer Zeit einen digitalen Versand ihrer Antragsbroschüre zum Bundesparteitag zulässt. Die vorgeschlagene Änderung orientiert sich daher auch an § 5 Absatz 2 der Geschäftsordnung der CDU. Für die Zulässigkeit, die fristgemäß eingegangenen Anträge auf elektronischem Weg zu versenden, sprechen neben der ökonomischen und ökologischen Nachhaltigkeit auch logistische Gründe. Die Kosten für den Druck der Antragsbroschüre ist in den letzten Jahren immer weiter gestiegen. Für die diesjährige Broschüre mussten insgesamt rund 120.000 Seiten Papier bedruckt werden (ca. 600 kg Papier bzw. 10 bis 15 Bäume). Der Druck der Broschüre sowie deren Versand nach Berlin und zum Veranstaltungsort stellt die Bundesgeschäftsstelle und die durch sie beauftragten Dienstleister alle Jahre wieder vor enorme Herausforderungen.

Dieser Sachverhalt war bei Antragsschluss nicht absehbar. Im Rahmen der Anmeldung der Delegierten zum 17. BMT hatte die Bundesgeschäftsstelle gemäß Auftrag durch den Bundesvorstand eine Abfrage vorgenommen, ob ein ausgedrucktes Exemplar der Antragsbroschüre gewünscht ist. Damit beabsichtigte die Bundesgeschäftsstelle, lediglich für einen überschaubaren Teil der Delegierten ein gedrucktes Exemplar der Antragsbroschüre vorhalten zu müssen. Entgegen allen Erwartungen, haben weit über die Hälfte aller Delegierten ein gedrucktes Exemplar angefordert. Es ist daher erforderlich, jetzt zu handeln, damit beim nächsten BMT in zwei Jahren satzungskonform eine elektronische Übersendung der Anträge vorgenommen werden kann.

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