Begründung:
Bezugnehmend auf TOP 4.3 der Sitzung ASt II/17, Anlagen 1, GZ IV B 5, S 1300/16/10010:002, DOK: 2017/0558036 Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und weiterer Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen vom 20.12.2016 (BGBl. 2016 I S. 3000) wurde die Pflicht zur Abgabe länderbezogener Berichte gemäß § 138a AO eingeführt. Diese Berichte müssen in einem von der OECD definierten XML-Format (z. B. via Excel oder HTML) digital eingereicht werden.
Die Erstellung dieser Berichte erfordert derzeit:
- hohen manuellen Aufwand bei Datenerfassung, Bewertung und Formatierung,
- erheblichen Personal- und Zeitaufwand,
- Nutzung veralteter technischer Formate.
Ab 2026 soll die Datenübermittlung ausschließlich digital über die IT erfolgen. Daher ist eine digitale Standardsoftware zu entwickeln, die sowohl Unternehmen als auch Behörden entlastet.
Bis zur Einsatzfähigkeit dieser Lösung soll die Berichtspflicht ruhen. Die Berichte werden ohnehin nur einmal jährlich abgegeben, sodass eine temporäre Aussetzung vertretbar ist.
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