Bürokratie abbauen. Vorfälligkeit vereinfachen

Datum des Artikels 05.07.2016
Beschluss

Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU begrüßt die Anregung des Normenkontrollrates, die Sonderregelung zum sogenannten „erleichterten
Beitragsabrechnungsverfahren“ (§ 23 Absatz 1, Satz 3 SGB IV) auf alle Unternehmen auszudehnen. Dies stellt eine bürokratische Erleichterung für viele Unternehmen dar,
wenngleich dies nur ein kleiner Verbesserungsschritt sein kann und das Ziel weiterhin die Rückkehr zum Verfahren vor 2006 sein muss.

Zur bürokratischen Erleichterung fordern wir aber kurzfristig zusätzlich, dass die Beiträge für Einmalzahlungen wie Tantiemen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld erst im
Folgemonat geleistet werden müssen. Derzeit muss bei solchen Einmalzahlungen umfangreich (je Mitarbeiter) in das monatliche Meldeverfahren eingegriffen werden.
Die MIT schlägt deshalb vor, von dieser Teilvorschrift zur Verbeitragung der Sonderzahlungen im laufenden Monat abzusehen. Die Beitragszahlung würde dann, so wie auch bei abweichenden Endabrechnungen, erfolgen.