Zur bürokratischen Erleichterung fordern wir aber kurzfristig zusätzlich, dass die Beiträge für Einmalzahlungen wie Tantiemen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld erst im
Folgemonat geleistet werden müssen. Derzeit muss bei solchen Einmalzahlungen umfangreich (je Mitarbeiter) in das monatliche Meldeverfahren eingegriffen werden.
Die MIT schlägt deshalb vor, von dieser Teilvorschrift zur Verbeitragung der Sonderzahlungen im laufenden Monat abzusehen. Die Beitragszahlung würde dann, so wie auch bei abweichenden Endabrechnungen, erfolgen.
(68 KB) 20160705_Beschluss_Vorgezogene Fälligkeit
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