Das Gebäudeenergiegesetz technologieoffen und praktikabel überarbeiten

Beschluss

BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDS VOM 17./18. APRIL 2026

Die Regierung hat in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen, das Heizungsgesetz abzuschaffen. Die Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes, kurz GEG, bedarf einer tiefgreifenden Überarbeitung, die sich an den Prinzipien der Technologieoffenheit, Flexibilität und Praktikabilität statt an einseitigen Technologievorgaben und strikten Priorisierungen orientiert. Das derzeit geltende GEG engt die Erfüllungsoptionen ein und belastet den Mittelstand mit weiterer unpraktikabler Bürokratie. Dementsprechend muss das Gebäudemodernisierungsgesetz als geplanter Nachfolger des Gebäudeenergiegesetzes schlanker, einfacher und technologieoffener werden.

Die Fraktionen der Union und der SPD haben sich im Februar 2026 auf neue Eckpunkte des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes geeinigt. Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion begrüßt die Abschaffung der 65%-Vorgabe für Heizungen und die Stärkung der Entscheidungsfreiheit der Eigentümer. Die geplante 1:1 Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) ist ein wichtiges Zeichen weg von deutschen Sonderwegen.

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) fordert die Bundesregierung dazu auf, folgende Punkte in der Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu berücksichtigen:

1. Bis zum Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes ist der Vollzug bürokratischer Pflichten des geltenden Gebäudeenergiegesetzes, insbesondere Hinweis-, Beratungs- und Dokumentationspflichten auszusetzen, soweit deren Abschaffung politisch vorgesehen ist.

2. Die Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes muss schnellstmöglich erfolgen. Verzögerungen führen zu weiteren Belastungen für Bürger und Mittelstand.

3. Die derzeit geltende Regulierung schafft für das Handwerk weitere bürokratische Hürden, die besonders im Bereich der Heizungen den Mittelstand belasten. Besondere Beratungspflichten, selektive Nachweise müssen der Vergangenheit angehören. Für das neue Gebäudemodernisierungsgesetzes muss neben der Technologieoffenheit die Entbürokratisierung ein Imperativ sein.

4. Die Förderung von Alternativen zur (erneuerbar betriebenen) Heizung ist ein von den Eckpunkten nicht erfasster Wettbewerbsnachteil. Diese selektiven Subventionen im Rahmen des GEG widersprechen dem Prinzip der Technologieoffenheit und müssen beendet werden.

5. Die Bundesregierung muss sich auf EU-Ebene für weitere Erleichterungen einsetzen.