Den europäischen Binnenmarkt für Energie konsequent fortführen und stärken

Beschluss

BESCHLUSS DES MIT-BUNDESVORSTANDS VOM 30. September 2026

Die Vollendung des europäischen Energiebinnenmarkts ist der wirksamste Hebel für bezahlbare Energie, Versorgungssicherheit und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Europa. Preise sinken durch fairen Wettbewerb, nicht durch zentralstaatliche Planung und Subventionen. Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) fordert die Bundesregierung, die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und die CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament daher auf, sich in Rat, Parlament und gegenüber der Europäischen Kommission für folgende Punkte einzusetzen:

  1. Den grenzüberschreitenden Energiehandel vollenden. Strom, Gas und Wasserstoff müssen zwischen den Mitgliedstaaten leichter und in größerem Umfang gehandelt werden können. Ein verlässlicher europäischer Netzentwicklungsplan darf sich nicht auf Interkonnektoren beschränken, sondern muss auch die zentralen innerstaatlichen Transportrouten priorisieren und von Engpässen befreien. Nationale Ausnahmen, Privilegien und Handelsbeschränkungen gehören ebenso abgeschafft wie Belastungen durch Netznutzungsregeln, die nicht am Gesamtsystem ausgerichtet sind. Die MIT setzt sich zudem für den Ausbau EU-weiter Power Purchase Agreements (PPAs) ein.
     
  2. Das energiepolitische Leitbild wieder ganzheitlich ausrichten. Bezahlbarkeit und Versorgungssicherheit sind Grundvoraussetzungen für Wohlstand, Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz. Andernfalls ist ein europäisches Elektrifizierungsziel von 46 Prozent bis 2040 nicht erreichbar. Bedingungsloser, einseitiger Klimaschutz in der Energiewirtschaft erhöht nicht nur die Kosten der Energieversorgung, sondern steigert Abhängigkeiten und schwächt dementsprechend europäische Resilienz. Stattdessen muss die Energiepolitik wieder ganzheitlich gedacht werden. Zusätzliche Quoten und Zielvorgaben lehnt die MIT ab. Die EU sollte sich in ihrer Energiepolitik auf übergreifende Sachverhalte beschränken und nicht über Verordnungen in die nationale Regulierungspraxis eingreifen.
     
  3. Keine politischen Eingriffe in die Preisbildung des Strommarktes, weniger Eingriffe der Netzbetreiber in den Anlagenbetrieb. Wer die Gaspreise für den Einsatz in Gaskraftwerken manipuliert, riskiert die Versorgungssicherheit und den für die stabile Preisbildung entscheidenden langfristigen Energie- bzw. Stromhandel. Der Stromhandel wird erheblich gestört, wenn Netzbetreiber zunehmende Rechte für preisrelevante Eingriff in den Betrieb von Anlagen erhalten.
     
  4. Auf Technologieoffenheit setzen. Technologieoffenheit bei Erzeugung und Verbrauch muss wieder den Kern der europäischen Energiepolitik bilden. Die bisherige Mischung aus technologischer Steuerung und Verboten hat sich beim Hochlauf von Technologien wirtschaftlich nicht bewährt. Augenmerk sollte auf der effizienten Vermeidung von Emissionen und dem Ende deutscher Sonderwege liegen. Die Investitionsbereitschaft in moderne Anlagen muss dabei durch die Aussicht auf Amortisation gestärkt werden.
     
  5. Den Markt für Importe und heimische Förderung öffnen. Europa braucht mehr Offenheit für den Import von Gas, Öl, Strom und Wasserstoff aus verlässlichen Drittstaaten sowie für die Förderung heimischer Energieträger, auch in Norddeutschland, in der Nord- und Ostsee, im Mittelmeer und grenzüberschreitend. Davon hängen die Unabhängigkeit und damit die Versorgungssicherheit des Kontinents ab. Kooperationen mit Drittstaaten müssen auf einer belastbaren wirtschaftlichen Grundlage stehen und über die nötige Transportinfrastruktur verfügen. Absichtserklärungen reichen dafür nicht aus.
     
  6. Komplexität reduzieren. EU-Vorgaben sind grundsätzlich „eins zu eins“ umzusetzen, um Wettbewerbsverzerrungen abzubauen und Chancengleichheit für Mitgliedsstaaten aber auch Unternehmen zu schaffen. Ausnahmen, Öffnungsklauseln und Verordnungsermächtigungen müssen ebenso wie unbestimmte Rechtsbegriffe reduziert und gestrichen werden. Auch eigene Grünstromregelungen für Wasserstoff führen zwangsläufig an Grenzen. Nur bei einem gemeinsamen Regelwerk können Produkte ohne Einschränkung in ganz Europa verkauft werden; das gilt besonders für Energie. Vereinfachung stärkt Innovationen und die Attraktivität des EU-Marktes für internationale Anbieter und Kunden. Nationale Sonderregeln hingegen verkleinern den Binnenmarkt faktisch und steigern so Preise.
     
  7. Trittbrettfahren auf Kosten der Nachbarn beenden. Ein gemeinsamer Markt verträgt keine Mitgliedstaaten, die Vorteile für sich beanspruchen und die Kosten auf andere abwälzen. Französische Sonderregeln bei der Anrechnung von Wasserstoff, der nicht netzsynchrone Ausbau der Erneuerbaren in Deutschland und die investiv wirkende Umverteilung über den Modernisierungsfonds nach Osteuropa belasten die übrigen Mitgliedstaaten bei Kosten und Versorgungssicherheit. Die Wahl des nationalen Energiemixes nach Artikel 194 AEUV bleibt unangetastet, darf aber nicht zulasten der Nachbarn gehen. Jeder Mitgliedstaat trägt Verantwortung für die europäische Versorgungssicherheit und muss für gesicherte Leistung und Netzstabilität im eigenen Land einstehen. Die EU darf keine Anreize schaffen, europarechtliche Lücken und Ausnahmen zum eigenen Vorteil auszunutzen.

Begründung

Der europäische Binnenmarkt ist die größte Errungenschaft der europäischen Integration. Bei Energie bleibt er nach drei Jahrzehnten Liberalisierung unvollendet. Strom, Gas und Wasserstoff werden in 27 nationalen Teilmärkten mit eigenen Steuern, Umlagen, Netzentgeltsystemen, Fördermechanismen und Ausnahmen gehandelt. Grenzkuppelstellen sind zu knapp, innerstaatliche Engpässe blockieren den Handel, und nationale Sonderregeln verkleinern den Markt. Die Folge sind Preisunterschiede zwischen den Mitgliedstaaten, die nichts mit Wettbewerb zu tun haben. Deutschland hat mit die höchsten Strompreise und Systemkosten in Europa, während Nachbarstaaten mit weniger Subventionen und Ausnahmen niedrigere Preise bei hoher Versorgungssicherheit erreichen. Das ist kein Naturgesetz, sondern das Ergebnis fehlender Priorisierung von Bezahlbarkeit und Versorgungssicherheit.

Aktionspläne für bezahlbare Energie, Netzpaket und Elektrifizierungsaktionsplan setzen auf staatlich angereizten Zubau von Wind- und Solaranlagen, neue Zielvorgaben und Fördertöpfe. Die dadurch steigenden Systemkosten für Netze, Reserven und Redispatch bleiben ausgeblendet. Netzentgelte sollen europaweit sinken, ohne dass die Ursachen ihres Anstiegs angegangen werden. Nationale Ausnahmen, die den Wettbewerb beschränken, bestehen fort. Ein vollendeter Binnenmarkt dagegen gleicht Wetter, Erzeugungsmix und Lastprofile über den ganzen Kontinent aus, verringert den Bedarf an Reserven und Netzausbau in jedem einzelnen Land und macht Europa unabhängiger von Drittstaaten. Die MIT tritt deshalb für einen realistischen, auf Wettbewerb gegründeten und klar europäischen Kurs in der Energiepolitik ein.

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