Begründung:
Personenunternehmen (KGs, OHGs, GbRs, Partnerschaftsgesellschaften etc) brauchen steuerliche Anreize, um erwirtschaftete Gewinne in den Unternehmen für Wachstum und Modernisierung zu belassen (Thesaurierung), anstatt sie dem Unternehmen durch Entnahme zu entziehen. Aktuell führt die Besteuerung thesaurierter Gewinne bei Personenunternehmen geradezu zu einer Übermaßbesteuerung und ist insgesamt höher, als die Besteuerung bei sofortiger Entnahme. Auch wird dabei fälschlicherweise stets vom Spitzensteuersatz ausgegangen und der individuelle, progressive Einkommensteuersatz der Unternehmer nicht berücksichtigt.
Wer wirklich Investitionen im deutschen Mittelstand fördern will, muss diesen Missstand SOFORT abbauen.
Deshalb begrüßen wir die stufenweise Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes von heute 28,25% ab 2028 bis 2032 25%. Das alleine reicht aber noch nicht aus. Die spätere Nachversteuerung muss SOFORT für in der Vergangenheit thesaurierte Gewinne und für zukünftige anstatt mit fixen 25% genauso wie bei Bei sind Kapitalgesellschaften nach dem sogenannten Teileinkünfteverfahren (40% steuerfrei, der Rest nach dem persönlichen und der Leistungsfähigkeit entsprechenden Steuersatz) vorgenommen werden.
So können Familienunternehmen, Mittelstand und andere Personengesellschaft wieder erstarken und international wettbewerbsfähig werden. Die bisher nicht angenommene Wahlmöglichkeit würde vermieden.
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