Begründung:
Die Digitalisierung der Verwaltung braucht eine gemeinsame Sprache, auch für juristische Personen. Unternehmen, Institutionen, Körperschaften und sonstige Organisationseinheiten sind in verschiedenen Registern und Verwaltungsprozessen erfasst: von Handels- und Steuerregistern über das Transparenzregister bis zu Förderportalen oder öffentlich-rechtlichen Meldeverfahren. Doch ein konsistentes Identifikationsmerkmal fehlt. Die Folge: Medienbrüche, Abgleichprobleme, Missverständnisse und überflüssige Bürokratie. Ein Beispiel: Ein mittelständischer Betrieb mit mehreren Niederlassungen muss bei Antragstellung für öffentliche Förderung, bei steuerlicher Registrierung oder bei gewerbesteuerlichen Belangen jeweils andere Identifikationsmerkmale verwenden, obwohl es sich um dieselbe Organisation handelt. Die Folge sind manuelle Prüfungen, Abgleichprozesse und hohe Fehleranfälligkeit.
Was Organisationen ermöglicht werden soll: Klarheit, Effizienz und Integrationsfähigkeit. Die Digitalisierung von Registerstrukturen darf nicht an der Trennung zwischen natürlichen und juristischen Personen scheitern. Deshalb braucht es eine verbindliche, einheitliche, interoperable Organisationskennziffer, die als durchgängiges Fundament für automatisierte Verwaltungsprozesse dient. Diese Identifikationsnummer ist kein zusätzlicher bürokratischer Schritt, sondern der Schlüssel zu echten Effizienzgewinnen: bei Unternehmensgründungen, Förderverfahren, Steuerprozessen, statistischen Erhebungen, Subventionskontrollen und vielem mehr. Andere Staaten wie Österreich oder Estland nutzen längst solche systemweiten Kennziffern. Deutschland hinkt hinterher.
Zu Lasten von Unternehmen und Verwaltung. Gerade für mittelständische Unternehmen ist die Fragmentierung der Register ein wachsendes Hindernis. Wer Digitalisierung ernst meint, muss hier ansetzen: mit einer modernen Identifikationslogik für Organisationseinheiten.
Empfehlen Sie uns!