Einführung einer universellen Personenkennziffer

Datum des Artikels 08.10.2025
Beschluss

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion fordert die Bundesregierung auf, die Einführung einer universellen Personenkennziffer zur eindeutigen behördlichen Identifikation natürlicher Personen gesetzlich und technisch so zu gestalten, dass sie alle relevanten Register (u. a. Meldewesen, Steuerwesen, Sozialversicherungen, Justiz und Förderverfahren) integriert, datenschutzrechtlich absichert und eine praxistaugliche Grundlage für die Verwaltungsdigitalisierung schafft.


Die Umsetzung der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Registermodernisierung soll beschleunigt, vereinheitlicht und auf gesetzlich klar definierte Anwendungsbereiche ausgeweitet werden. Die MIT fordert daher eine konsequente Umsetzung mit

  • zentralem Identifikationsmerkmal für alle relevanten staatlichen Register,
  • rechtsverbindlicher Definition der Datenzugriffe,
  • Beschleunigung der Anbindung an Förder-, Steuer-, Justiz- und Meldeverfahren sowie
  • technischer Kompatibilität für alle betroffenen Systeme.

Begründung:

Die Digitalisierung der Verwaltung scheitert nicht an Technik, sondern an fehlender Einheitlichkeit und Systematik. Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Organisationen sind steuerlich, sozialversicherungsrechtlich, melderechtlich und förderrechtlich vielfach erfasst, aber nirgendwo konsistent und konsequent miteinander verknüpft. Register bleiben isoliert, Informationen müssen bei jedem Kontakt erneut eingegeben, umständlich nachgewiesen oder manuell zusammengeführt werden. Dies verursacht Medienbrüche, Zeitverlust und wiederkehrende Bürokratielasten.

Insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen ist dies ein massiver Nachteil. Der Staat muss im Bereich des Digitalen funktionieren wie ein gutes Unternehmen: effizient, abgestimmt, verlässlich. Eine universelle Personenkennziffer bildet hierfür die Grundlage. Sie ermöglicht eine echte Ende-zu-Ende-Digitalisierung, schafft die Voraussetzung für das Once-Only-Prinzip und macht automatisierte Verfahren, standardisierte Anträge und klar strukturierte Datenflüsse erst möglich. Besonders gilt das im Förderwesen, in der Steuerverwaltung oder auch bei der Unternehmensanmeldung.
Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht mit der Registermodernisierung erste Maßnahmen vor. Diese verlaufen jedoch nicht ausreichend systematisch: ohne rechtsverbindliche Architektur der Ziele, ohne verpflichtende Umsetzungsfristen, ohne Klarheit über Zugriff, Zweckbindung und Standards. Was fehlt, ist eine gewollte und rechtlich fixierte Strukturreform, die Bund, Länder und kommunale Register gleichermaßen betrifft.

Eine solche universelle Personenkennziffer ist kein Kontrollinstrument, sondern ein Freiheitsinstrument für Bürger und Unternehmen. Entscheidend ist, dass sie mit klar geregeltem Zugriff, eindeutiger Zweckbindung und strikter technischer Absicherung ausgestaltet wird. Staaten wie Dänemark, Österreich oder Estland zeigen längst, wie so etwas funktioniert: rechtsstaatlich sauber, effizient und bürgerfreundlich.

Mehr zum Thema