Einführung eines Frist-Moratoriums

Datum des Artikels 06.10.2025
Beschluss

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion fordert die Bundesregierung auf, ein gesetzliches Frist-Moratorium für Berichtspflichten und Verwaltungsauflagen auf den Weg zu bringen, die nicht digital funktionsfähig zur Verfügung stehen. Eine Pflicht zur digitalen Umsetzung auf Unternehmensseite ist nur zumutbar, wenn die öffentliche Verwaltung fähig ist, selbst vollständig digital zu liefern.

Im Einzelnen fordert die MIT:

  • Einen klaren Rechtsrahmen:
    Fristen für digital abzuwickelnde Behördenvorgaben beginnen erst zu laufen, wenn das jeweilige Verfahren öffentlich, technisch verfügbar und rechtlich belastbar ist.
  • Eine automatische Fristverlängerung:
    Fällt ein Portal, gleich aus welchen Gründen, aus, verlängert sich die Frist zur Einreichung automatisch. 
  • Eine Beweislastumkehr:
    Die Nachweispflicht für die technische Verfügbarkeit liegt nicht beim Unternehmen, sondern bei der verantwortlichen Behörde. 
  • Eine Transparenzpflicht auf Behördenseite:
    Technische Störungen, Wartungszeiten und Nutzungsstatistiken müssen regelmäßig und öffentlich einsehbar dokumentiert werden. 
  • Einen Sanktionsverzicht:
    Bei technischen Ausfällen dürfen keine Säumnisgebühren, Bußgelder oder sonstige verwaltungsrechtliche Konsequenzen verhängt werden.

Begründung:

Ein starker Staat braucht keine Überregulierung. Er braucht vielmehr Umgang auf Augenhöhe, Verantwortungsbewusstsein und Verlässlichkeit. Die MIT steht für einen Staat, der den Menschen vertraut, Eigeninitiative stärkt und sich selbst nicht aus der Verantwortung zieht. Auch dann nicht, wenn es um die Erfüllung staatlicher Pflichten geht. Die Digitalisierung darf kein Selbstzweck sein, sondern vielmehr ein wichtiger und notwendiger Schritt, auch in der öffentlichen Verwaltung. Sie soll Menschen entlasten, Verfahren und Antragswege beschleunigen, die Rechtssicherheit erhöhen. Was wir erleben, ist aber nur zu oft das genaue Gegenteil: Portale funktionieren nicht, stürzen ab oder sind schlicht nicht erreichbar.

Schnittstellen fehlen, Prozesse überschneiden sich oder brechen ganz ab. Fristen aber laufen weiter, oft mit empfindlichen Folgen für Betriebe, die ihre Pflichten nicht erfüllen können. Besonders hart trifft das den Mittelstand. Während Konzerne eigene Abteilungen für das Behördenmanagement unterhalten können, bleibt es bei Unternehmen des Mittelstands meist Chefsache. Und wer täglich mit beiden Beinen im Betrieb steht, kann sich eben nicht nebenbei durch eine zerklüftete und häufig unzuverlässige digitale Verwaltung kämpfen. Das ist längst kein Einzelfall mehr, sondern ein strukturelles Problem, das nicht mehr länger tragbar ist.

Wenn Behörden Pflichten auferlegen, müssen sie dafür sorgen, dass diese erfüllbar sind. Alles andere untergräbt das Vertrauen in den Staat, in die Rechtssicherheit, in die Fairness unseres Systems. Eine einseitige digitale Verpflichtung ohne funktionierende Strukturen ist keine Entlastung, sondern eine deutliche Zumutung. Sie belastet, statt zu erleichtern. Sie schadet, statt zu helfen. Sie stellt Unternehmer unter Generalverdacht.

Es braucht unbedingt ein neues Selbstverständnis: Wer digitale Pflichten durchsetzen will, muss selbst digital liefern. So klar, so einfach. Bis dahin braucht es ein Frist-Moratorium als Ausdruck redlicher Verwaltungskultur und Korrekturmaßnahme, um Augenhöhe wiederherzustellen. Damit sich Verwaltung und Wirtschaft nicht gegenseitig blockieren, sondern wieder gemeinsam gestalten können und unsere soziale Marktwirtschaft wieder belohnt, was sie groß gemacht hat: Mut, Eigenverantwortung und Unternehmergeist, ganz im Sinne Ludwig Erhards.

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