Einführung eines rechtsverbindlichen Verfahrensmonitoring bei digitalen Anträgen

Datum des Artikels 06.10.2025
Beschluss

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion fordert die Bundesregierung auf, ein bundesweit einheitliches, rechtsverbindliches digitales Status-Tracking für Verwaltungsverfahren einzuführen. Künftig soll jeder digital eingereichte Antrag (z.B. auf Genehmigungen, Zulassungen, Förderungen oder Registrierungen) mit einem digital zugänglichen Bearbeitungsstatus verknüpft sein. Dieser Status ist nutzerfreundlich aufzubereiten und umfasst mindestens folgende Merkmale:

  • aktueller Bearbeitungsstand in Kategorien (z. B. „eingegangen“, „in Prüfung“, „Rückfrage“, „zur Entscheidung“, „abgeschlossen“),
  • transparente Information über verbleibende Fristen bzw. vorauss. Bearbeitungsdauer,
  • Referenznummer und klar benannte Ansprechperson oder Fachstelle sowie
  • optionale Benachrichtigungsfunktionen (z. B. Mail/SMS) bei Statusänderungen.

Das Verfahren ist rechtsverbindlich auszugestalten, mit verpflichtender Einführung für alle digitalen Verwaltungsleistungen. Die Verantwortung für Entwicklung, Standardisierung und Bereitstellung soll bei einem zentralen, digital zuständigen Ressort oder Gremium liegen.

Begründung:

Digitalisierung endet nicht mit dem elektronischen Einreichen von Formularen. Für Unternehmen ist es heute Alltag, auf Rückmeldungen von Behörden zu warten, ohne zu wissen: Ist mein Antrag eingegangen? Wird er bearbeitet? Liegt er auf Halde? Oder ist er gar verloren gegangen?
In einer Wirtschaft, in der Zeit Geld und Stillstand Risiko bedeutet, ist diese Ungewissheit untragbar. Besonders der Mittelstand leidet unter fehlender Transparenz, weil Ressourcen für Rückfragen, Fristenkontrolle und Kommunikationsversuche gebunden werden, obwohl digitale Systeme längst geeignet wären, strukturiert Rückmeldung zu geben. Ein digitales Status-Tracking (vergleichbar mit dem Prinzip der Paketverfolgung oder dem Elster-Postfach) wäre ein kleiner Schritt technisch, aber ein großer Schritt für Rechtssicherheit, Vertrauen und Planbarkeit im „digitalen Staat“. Für Unternehmen ist nicht nur die Entscheidung wichtig, sondern auch der Weg dorthin: Wo hängt es? Wer ist zuständig? Was fehlt? All das muss digital sichtbar werden.

Zugleich erzeugt ein solches System einen wechselseitigen Vertrauensrahmen: Wer digital beantragt, muss digital nachvollziehen können. Nur dann entsteht Transparenz und nur dann wirkt Digitalisierung nicht wie eine Blackbox, sondern wie das, was sie sein soll: ein Werkzeug für Klarheit, Effizienz und Bürgernähe.

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