Energieeffizienzgesetz sinnvoll und schnell überarbeiten

ANTRAG DES MIT-BUNDESVERBANDES AN DEN 38. CDU-BUNDESPARTEITAG

Der Parteitag möge beschließen:

Die CDU Deutschlands spricht sich für eine grundlegende Überarbeitung der Europäischen Energieeffizienzrichtlinie sowie des deutschen Energieeffizienzgesetzes aus. Eine starre Obergrenze für den Endenergieverbrauch wirkt wie eine Deckelung industrieller Entwicklungsmöglichkeiten – und damit auch des wirtschaftlichen Wachstums.

Begründung:

Die europäische Energieeffizienzrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zu verbindlichen Einsparzielen: Bis 2030 soll der Endenergieverbrauch EU-weit um 11,7 % sinken. Deutschland setzt diese Vorgaben über das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) um und schreibt bis 2030 sogar eine Reduktion des Endenergieverbrauchs um mindestens 26,5 % im Vergleich zu 2008 vor –
auf maximal 1.867 TWh. Eine Begrenzung des Endenergieverbrauchs in einer hochindustrialisierten Volkswirtschaft hat weitreichende und problematische Folgen:

1. Wirtschaftswachstum braucht Energie:
Wirtschaftliche Entwicklung und industrieller Fortschritt gehen mit einem steigenden Endenergiebedarf einher. Energieeffizienz ist zweifellos zentral, darf aber nicht als Vorsatz verwendet werden, den Endenergieverbrauch per se einzuschränken. Ein sinkender Endenergieverbrauch ist nicht automatisch ein Zeichen steigender Effizienz; er kann ebenso Ausdruck eingeschränkter wirtschaftlicher Aktivität sein.

2. Belastungen für Wirtschaft, Haushalte und Verkehr:
Eine Obergrenze betrifft nicht nur die Wirtschaft, sondern auch private Haushalte und den Verkehrssektor, die einen erheblichen Anteil am Endenergieverbrauch haben. Zwar gilt auch hier der Grundsatz „Energy Efficiency first“, doch steigen die Kosten zur Hebung weiterer Effizienzpotenziale ab einem gewissen Punkt überproportional. Werden Effizienzsteigerungen ohne Rücksicht auf Wirtschaftlichkeit erzwungen, führt dies zu massiven Mehrbelastungen – für Unternehmen ebenso wie für Bürgerinnen und Bürger.

 

MIT-Beschluss Energieeffizienzgesetz