Ermöglichung von 24/7 Öffnungszeiten für vollautomatisierte Verkaufsstellen

Datum des Artikels 08.10.2025
Beschluss
  1. Der Gesetzgeber wird aufgefordert, das Ladenschlussrecht entsprechend zu ändern und bundesweit zu ermöglichen, dass vollautomatische Verkaufsstellen (z. B. Smart Stores, begehbare Automaten) rund um die Uhr – auch an Sonn- und Feiertagen – betrieben werden dürfen, sofern keine Mitarbeitenden vor Ort tätig sind und ausschließlich Waren des täglichen Bedarfs angeboten werden.
  2. Durch eine klare gesetzliche Definition und Regelung sollen Rechtsunsicherheit in den Ländern und ungleiche Wettbewerbsbedingungen vermieden werden.
  3. Die Einführung soll begleitet werden durch Standards zur Sicherheit, Überwachung und respektvollen Einbindung in lokale Gemeinden, z. B. Verbot von Befüllarbeiten am Sonntag oder Lärmschutzmaßnahmen bei ländlichen Außenautomaten.

Begründung:

Bestehende Praxis und Rechtsprechung in Bundesländern
In Hessen hat der Landtag bereits sein Ladenöffnungsgesetz geändert: Vollautomatisierte Verkaufsstellen bis ca. 120 m² dürfen seit 2024 auch sonntags und feiertags öffnen, wenn kein Personal vor Ort ist und nur Waren des täglichen Bedarfs angeboten werden. Gleiches gilt inzwischen in Mecklenburg-Vorpommern. In NRW bestätigte im Februar 2025 das OVG Münster, dass Automatenkioske ohne Personal nicht unter das Ladenöffnungsgesetz fallen können und damit auch an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich öffnen dürfen.

Missverhältnis zwischen Stadt und Land sowie bestehender Realitäten
In Großstädten existieren zahlreiche Spätkauf Läden („Spätis“) die faktisch 24/7, auch sonntags, geöffnet sind – teils legal wegen Sonderstandorten (Bahnhöfe, Flughäfen) oder faktisch wegen fehlender Kontrolle. Gleichzeitig arbeiten dort Menschen auch an Sonn- und Feiertagen. Im ländlichen Raum hingegen sind auch spontane Einkäufe am Sonntag oft unmöglich – ein Missverhältnis, da dort niemand beschäftigt wird und keine Sonntagsruhe durch Personal gefährdet wäre.

Besonderer Bedarf im ländlichen Raum
In strukturschwachen, dünn besiedelten Regionen fehlen morgendliche Einkaufsmöglichkeiten, insbesondere am Sonntag oder zu Randzeiten. Verbraucher Accounts in Online-Foren berichten über landwirtschaftliche Lebensmittelautomaten, die 24/7 öffnen und das Grundbedürfnis decken, auch dort, wo klassischer Handel nicht mehr vorhanden ist. Pilotprojekte wie der Edeka Smart Dorfladen in Freckenfeld oder tegut-teo Stores zeigen: Auch kleinflächige Smart Stores mit automatischem Betrieb erleichtern die Nahversorgung, besonders für Senioren oder Mobilitätseingeschränkte auf dem Land.

Gewerkschafts- und Arbeitnehmerschutz
Da bei automatisierten Verkaufsstellen keine Mitarbeitenden an Sonn- und Feiertagen arbeiten müssen, ist der klassische Arbeitnehmerschutz nicht betroffen – im Gegensatz zum Schutz der Sonntagsruhe, der durch Technik nicht tangiert wird.

Stärkung des Mittelstands
Gerade KMU in ländlichen Regionen, Direktvermarkter, Unternehmer im Nahversorgungsbereich und Technologieanbieter profitieren von klaren, modernen Rahmenbedingungen, um wirtschaftlich zu arbeiten und regionale Versorgung zu sichern.

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