Für eine wettbewerbsfähige Umsetzung von EU-Recht – Keine nationalen Verschärfungen mehr

Datum des Artikels 06.10.2025
Beschluss

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion spricht sich für eine schlanke und wettbewerbsfähig Umsetzung von EU-Recht aus. Keine nationalen Verschärfungen mehr.

Begründung:

I. Ausgangslage: Wettbewerbsfähigkeit stärken, Bürokratie abbauen
Deutschland ist zentraler Akteur der Europäischen Union und profitiert maßgeblich vom Binnenmarkt. Dennoch stellen wir in vielen Bereichen fest, dass europäische Vorgaben bei der nationalen Umsetzung in Deutschland häufig über die eigentlichen EU-Mindestanforderungen hinaus verschärft werden und damit für deutsche Bürger und Unternehmen gegenüber allen anderen EU-Staaten benachteiligen. Dieses sogenannte "Gold-Plating" führt zu einem erheblichen Mehraufwand für Unternehmen, Verwaltungen und Bürgerinnen und Bürger. Es schafft hausgemachte Wettbewerbsnachteile für den Wirtschaftsstandort Deutschland im Vergleich zu jenen EU-Mitgliedstaaten, die EU-Recht pragmatisch nur rein mit oder näher am Originaltext umsetzen. Diese überflüssige Bürokratie bremst Innovation und Investitionen. Sie schmälert die Leistungsfähigkeit unserer Unternehmen, Freien Berufe und Selbständigen ohne Grund und Not.

II. Forderungen: Klare Prinzipien für die EU-Rechtsumsetzung
Um die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu stärken, Bürokratie abzubauen und eine effiziente Verwaltung zu gewährleisten, fordert die MIT die Bundesregierung auf, folgende Prinzipien bei der Umsetzung von EU-Recht konsequent zu verfolgen:
1. Unmittelbare und unveränderte Übernahme von EU-Recht:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, EU-Verordnungen grundsätzlich unmittelbar und ohne zusätzliche nationale Vorgaben oder Spezifizierungen in deutsches Recht zu übernehmen. Bei der Umsetzung von EU-Richtlinien ist das Prinzip der 1:1-Umsetzung anzuwenden. Dies bedeutet, dass die nationalen Regelungen sich streng auf die in der Richtlinie geforderten Mindeststandards beschränken und keine darüberhinausgehenden Anforderungen oder Verschärfungen eingeführt werden dürfen. Ausnahmen sind nur in eng begrenzten Fällen zulässig, wenn eine nationale Besonderheit dies zwingend erfordert und dies transparent und nachvollziehbar begründet wird.

2. Identifikation und Abschaffung bestehender nationaler Verschärfungen:
Die Bundesregierung wird beauftragt, unverzüglich eine umfassende Bestandsaufnahme aller bestehenden deutschen Normen und Regelungen durchzuführen, die in der Vergangenheit zur nationalen Umsetzung von EU-Recht zusätzlich zu den EU-Vorgaben eingeführt wurden. Ziel dieser Überprüfung ist die Identifikation und anschließende Abschaffung all jener Regelungen, die über die EU-Anforderungen hinausgehen und somit Wettbewerbsnachteile verursachen. Es ist ein klarer Zeitplan für diese Deregulierung zu erstellen.

III. Begründung: Deutschland entlasten, Europa stärken
Die konsequente Umsetzung dieser Forderungen wird Deutschland als Wirtschaftsstandort erheblich entlasten und seine Attraktivität steigern. Weniger Bürokratie bedeutet mehr Freiraum für Unternehmertum, Innovation und Wachstum. Indem wir uns auf die Kernvorgaben des EU-Rechts konzentrieren, vermeiden wir unnötige Kosten und schaffen gleiche Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU. Dies stärkt nicht nur Deutschland, sondern auch den europäischen Binnenmarkt als Ganzes, da er fairer und effizienter wird. Es ist an der Zeit, dass Deutschland seine Vorreiterrolle in Europa auch durch eine kluge und effektive Umsetzung von EU-Recht unter Beweis stellt, die unseren Bürgern und Unternehmen zugutekommt.

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