Begründung:
Die Dauer gerichtlicher Verfahren in Deutschland – insbesondere vor den Verwaltungsgerichten – ist seit Langem ein zentrales Problemfeld, welches das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit schmälert, die Effektivität der Justiz untergräbt und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit kostet. Aktuelle Statistiken belegen, dass Verfahren regelmäßig deutlich länger dauern, als rechtlich vertretbar wäre – insbesondere in Asyl- und verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten. Dabei unterscheiden sich die Verfahrensdauern in den Bundesländern teils erheblich voneinander. Die Realität zeigt, dass die von Bund und Ländern vorgesehenen Verfahrensdauern nicht ansatzweise in der Realität abgebildet werden können. Die aktuellen durchschnittlichen Verfahrensdauern liegen weit über dem, was für Bürger, Unternehmen und Verwaltungsakteure zumutbar ist.
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