Junger Mittelstand (juMIT)

Datum des Artikels 06.10.2025
Beschluss

Die Satzung wird wie folgt geändert:

  • In § 14 Absatz 1 wird folgender Satz 2 ergänzt:
    “Dazu gehört institutionell der junge Mittelstand (juMIT).”
  • § 14 Absatz 1 Satz 2 wird Satz 3.• In § 14 Absatz 2 wird hinter “Absatz 1” der Verweis “Satz 1” ergänzt.
  • In § 18 wird folgender Absatz 3 ergänzt:
    “Der Bundesvorstand bestimmt in seiner konstituierenden Sitzung einen Sprecher der juMIT. Dieser nimmt an allen Sitzungen des Bundesvorstandes beratend teil.”
  • § 18 Absatz 3 wird Absatz 4.

 

Begründung:

juMIT als dauerhaftes Arbeitsgremium:

Mit der Aufnahme des jungen Mittelstands (juMIT) als institutionelles Arbeitsgremium wird die Nachwuchsarbeit der MIT gestärkt. Damit erhalten junge Unternehmerinnen, Unternehmer und Führungskräfte eine feste Plattform, um ihre Ideen einzubringen und die programmatische Arbeit der MIT mitzugestalten. Dies erhöht die Attraktivität der MIT für jüngere Mitglieder und sichert die langfristige Verankerung des Nachwuchses in der Arbeit der MIT.

Teilnahme juMIT-Sprecher:

Die beratende Teilnahme des juMIT-Sprechers im Bundesvorstand stellt sicher, dass die Anliegen der jungen Generation regelmäßig und unmittelbar in die Arbeit des Bundesvorstandes einfließen. So wird der Austausch zwischen etablierten und nachwachsenden Kräften gefördert und die Zukunftsfähigkeit der MIT gestärkt.

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